Bei Unterkünften sehr große Preisunterschiede
Bausubstanz und Heizungsart sind entscheidende Faktoren.

Das Rathaus in Neckargemünd. Archiv-Foto: Reinhard Lask
Neckargemünd. (cm) Es gab eine Zeit, da befasste sich der Gemeinderat fast in jeder Sitzung mit der "Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften" in der Stadt am Neckar. Vor etwa drei bis vier Jahren kamen durch den hohen Bedarf in der Anschlussunterbringung beinahe im Wochenrhythmus neue Unterkünfte hinzu oder fielen wieder weg. Dass sich der Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung dem Thema widmete, hatte einen anderen Grund: Durch die Betriebskostenabrechnung änderten sich die Preise für die aktuell zehn Unterkünfte im Stadtgebiet.
Fachbereichsleiter Mario Horvath berichtete, dass die letzte Änderung im November 2020 stattgefunden habe. "Wir sind dazu verpflichtet, die Satzung einmal jährlich nachzukalkulieren", betonte er. Konkret gehe es um die Änderung des Objekt- und Gebührenverzeichnisses. Bedingt durch durchgeführte Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen seien Nachkalkulationen an verschiedenen Objekten erforderlich. Ebenso seien bei allen Objekten die tatsächlichen Verbrauchswerte des Jahres 2020 wie Strom, Wasser, Abwasser und Müll jetzt in der Kalkulation berücksichtigt. Die Unterkunft "Bergstraße 20" stehe nicht mehr zur Verfügung und sei entfernt worden.
Zu den "teuersten" Unterkünften zählen die Pension "Pflug" in der Bachgasse 1 im Ortsteil Dilsbergerhof mit einer Benutzungsgebühr von 17,75 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat – gefolgt von der Güterbahnhofstraße 8 mit 15,69 Euro und der Pfluggasse 1 mit 15,69 Euro. Vergleichsweise niedrig ist die Gebühr in den Gebäuden Neckarstraße 26 und 28 mit 5,94 Euro. Hier ist dafür die Betriebskostenpauschale je Person und Monat mit 83,21 Euro vergleichsweise hoch. Höher ist diese nur in der Pfluggasse 1 mit 102,59 Euro. Günstig ist die Pension Pflug mit 14,87 Euro.
Woher kommen diese Unterschiede? Das wollte Sarah Striegel (SPD) wissen. Ihr sind die "extremen Schwankungen" insbesondere bei der Betriebskostenpauschale aufgefallen. Fachbereichsleiter Horvath betonte, dass zum Beispiel in der Pfluggasse vier Personen deutlich mehr Fläche für sich haben als in der Güterbahnhofstraße. "Die Müllgebühren werden aber auch nur auf vier Personen aufgeteilt", so Horvath. "In der Güterbahnhofstraße sind es 38 Personen." Die Müllgebühren seien aber nicht so viel höher.
Außerdem würden die Schwankungen von der Art der Gebäude und deren Dämmung rühren. Und auch die Heizungsart wie Gas- oder Elektroheizung spiele eine Rolle. Die Stadträte votierten schließlich einstimmig bei einer Enthaltung für die Änderung der Satzung.