Neckargemünd

Neue Rainbach-Pläne fallen im Ortschaftsrat durch

Das Gremium stimmte gegen den Entwurf des Investors.

04.11.2021 UPDATE: 19.11.2021 20:07 Uhr 3 Minuten, 20 Sekunden
Für das Areal der längst geschlossenen Gaststätte „Zur Rainbach“ plant ein Investor eine umstrittene Neubebauung. Visualisierung: Melanie Busch Architekten

Neckargemünd-Dilsberg. (wb) Zwar ist die Pandemie der Grund dafür, dass der Ortschaftsrat aktuell im großen Ratssaal der Stadt tagt. Doch bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gremium erwies sich dieser Ort noch aus einem anderen Grund als gute Wahl. Zur Sitzung waren nämlich viele Bürgerinnen und Bürger gekommen. Der Grund: Der Bauantrag zur Bebauung des ehemaligen Areals des Gasthauses "Zum Neckartal" in Rainbach stand auf der Tagesordnung.

So fragte Edith Mayer, Sprecherin der Bürgerinitiative "Achtung! Rainbach und Neckartal", in der Bürgerfragestunde, warum der Bauantrag der RED GmbH auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates stehe, nicht aber der beabsichtigte Bebauungsplan für Rainbach. Ortsvorsteher Karlheinz Streib entgegnete, dass der Ortschaftsrat zur Aufstellung eines Bebauungsplans nicht angehört werde. Auf eine Rückfrage, warum sowohl Bauantrag als auch Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans auf der Agenda des Gemeinderats vorzufinden waren, erklärte Streib: "Der Bauantrag der Firma RED liegt vor und ist zu behandeln. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans muss noch getroffen werden." Werde dieser getroffen, erübrig sich dann die Behandlung des Bauantrags des besagten Bauträgers.

Nun stand der neue Bauantrag zur Diskussion. Die Neubebauung muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Der Bauträger hat gegenüber vorherigen Entwürfen seine Planung abgeändert. Nun wird beabsichtigt, drei Mehrfamilienhäuser zu errichten, die bis zu vier Stockwerke zuzüglich Penthouse umfassen sollen. Die Wohnungen sollen in der Regel auf ein bis zwei Personen oder Kleinfamilien zugeschnitten sein.

Volker Ohlhauser (FW) befand: "Allein schon die Anzahl der Geschosse und die Flachdächer fügen sich nicht in die Umgebungsbebauung ein." Anna-Magdalena Oehne-Marquard (SPD) ergänzte, dass man dort keine Nobelwohnungen wolle, sondern bezahlbaren Wohnraum. Diese Argumentation griff auch Monika Nohe-Weinert (CDU) auf und forderte "Wohnungen für Normalbürger". Allein Maximilian Bernauer (CDU) konnte sich für den Plan erwärmen: "Ich sehe das als positiven Kontrast zur bisherigen Bebauung, wobei man über die Größe der Bauten noch sprechen sollte." Abschließend goss die in der Baubranche versierte Manuela Erles (Freie Wähler) Wasser in den Wein der CDU- und SPD-Argumentation zu bezahlbarem Wohnraum: "Privatinvestoren können zurzeit keinen sogenannten bezahlbaren Wohnraum schaffen." Das liege an den momentanen Grundstücks- und Baupreisen. Acht der anwesenden Ortschaftsräte stimmten schließlich gegen, einer für den Bauantrag.

Update: Freitag, 19. November 2021, 20.07 Uhr

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Stadt grätscht bei Plänen des Rainbach-Investors dazwischen

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Die umstrittene Neubebauung auf dem Areal der früheren Gaststätte "Zur Rainbach" im gleichnamigen Neckargemünder Ortsteil könnte tatsächlich zu einem "Wettrennen" zwischen der Stadt und dem Landratsamt führen. Denn der Gemeinderat hat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der CDU und sechs Enthaltungen mit klarer Mehrheit beschlossen, einen eigenen städtischen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Bekanntlich hatte der Investor – die Red Real Estate Development GmbH – vor Kurzem einen Bauantrag gestellt, über den final das Landratsamt entscheiden muss. Der Gemeinderat wurde hierzu um sein Einvernehmen gefragt, vertagte diese Frage jedoch wegen der neuen Entwicklung. Nun stellt sich die Frage: Wer ist schneller, Stadt oder Landratsamt? Fasst die Stadt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor der Genehmigung des Bauantrags, so muss sich der Investor an dessen Bestimmungen halten.

Hintergrund

> Bei einem Bürgerentscheid haben die Neckargemünder im September mit klarer Mehrheit dafür gestimmt, dass der Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal der früheren traditionsreichen Gaststätte "Zur Rainbach" aufgehoben werden soll. Hier

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> Bei einem Bürgerentscheid haben die Neckargemünder im September mit klarer Mehrheit dafür gestimmt, dass der Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal der früheren traditionsreichen Gaststätte "Zur Rainbach" aufgehoben werden soll. Hier plante der Investor "Red" den Abriss fast aller Gebäudeteile und den Neubau mehrerer Mehrfamilienhäuser samt Gastronomie. Diese stießen wegen ihrer Größe auf Kritik der Bürgerinitiative "Achtung! Rainbach und Neckartal".

Sie stört sich zudem an der schiffsrumpfartigen Form einiger Gebäude, auch "Schiffchen" genannt. Diese sind auch Teil des nun eingereichten Bauantrags. Ein Teil-Erhalt der Gebäude ist nicht mehr geplant. Die auf Forderung der Kommunalpolitik zuletzt kleiner geplanten Gebäude sollen nun größer werden, außerdem sind wieder Flach- statt Satteldächer vorgesehen.

Gastronomie ist weiter geplant. Die Planung muss sich nun nach Paragraf 34 Baugesetzbuch richten, da es für das Areal keinen Bebauungsplan gibt. Darin heißt es unter anderem, dass sich Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen müssen. Das Landratsamt machte bereits deutlich, dass es hierbei nicht auf die Form der Gebäude, sondern vor allem deren Größe ankommt. (cm)

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Eigentlich schien nach dem Bürgerentscheid klar, dass das Landratsamt über die Bebauung entscheidet. Dass die Stadt nun dazwischen grätscht, geht auf die Initiative der Freien Wähler zurück. Sie wollen die Planungshoheit wieder zurück bei der Stadt haben und beantragten deshalb einen "Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal Rainbach östlich der Ortsstraße unter Einbeziehung der Straße Am Neckarberg". Einen solchen befürwortet auch die Bürgerinitiative, wie deren Vertreterin Edith Mayer zu Beginn der Sitzung deutlich machte: "Ich glaube nicht, dass sich die Bürger grundsätzlich gegen einen Bebauungsplan ausgesprochen haben", meinte sie. "Sie wollten einfach nicht diese massive Bebauung." Sie forderte eine zweite Chance: "Der Gemeinderat hat es nun in der Hand, selbst zu gestalten."

Dies wäre auch mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich gewesen, bei dem der Gemeinderat das letzte Wort gehabt hätte, entgegnete Bürgermeister Frank Volk und ergänzte: "Nun wäre es mit einem eigenen Bebauungsplan auch wieder möglich."

"Wir sehen nach dem Bürgerentscheid dringenden Handlungsbedarf", erklärte Manfred Rothe den Antrag der Freien Wähler. "Wir werten den Ausgang des Bürgerentscheids als klaren Auftrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans." Die Stadt solle Leitlinien festlegen und somit Planungssicherheit für Grundstückseigentümer schaffen.

Für das Areal der längst geschlossenen Gaststätte „Zur Rainbach“ plant ein Investor eine umstrittene Neubebauung. Foto: Priebe

Volk meinte, dass der Antrag und auch ein Bebauungsplan rechtlich zulässig wären. Ein Aufstellungsbeschluss könne in der Sitzung des Gemeinderates am 23. November gefasst werden, wenn der Gemeinderat diesen Willen nun signalisiere. Die Stadt habe bereits Kapazitäten in Fachbüros reserviert. "Die Zeit ist knapp", betonte Volk. "Wir wollen schnell vorankommen." Einen klaren Auftrag lese er aus dem Ergebnis des Bürgerentscheids jedoch nicht heraus. Das Votum habe sich lediglich gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerichtet. "Ich warne vor Interpretationen", so Volk. "Viele Bürger wussten nicht, welche Konsequenzen ihre Abstimmung hat." Volk signalisierte noch, dass mit der "Bauherrschaft" ein Gespräch über die Richtung des Bebauungsplans angedacht sei, auch "um eventuelle Verzögerungen und Gerichtsverfahren zu verhindern".

Die Kosten für den Bebauungsplan hängen vom noch festzulegenden Geltungsgebiet ab und sollen nun geschätzt werden. Der Gemeinderat beschloss, einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und einen Runden Tisch mit Vertretern der Stadt, des Investors und den Fraktionsvorsitzenden zu organisieren.

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