Rainbach-Bebauung

Stadt oder Landratsamt - wer ist schneller?

Die geänderte Planung sei "ohne Rücksicht auf die Kommunalpolitik" zustande gekommen. Nun könnte es zu einem Wettrennen zwischen den Behörden kommen.

24.10.2021 UPDATE: 25.10.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Bis zum Bürgerentscheid hatte der Investor mit der abgebildeten Planung gearbeitet. Diese wurde für den Bauantrag nun geändert. Visualisierungen: Melanie Busch Architekten

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Wenn der Gemeinderat am Dienstag, 26. Oktober, um 19 Uhr in der Aula des Schulzentrums zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammenkommt, wird es spannend. Denn dann geht es einmal mehr um die umstrittene Neubebauung im Ortsteil Rainbach. Nach dem Bürgerentscheid, der das Bebauungsplanverfahren beendete, hat der Investor nun – wie angekündigt – einen Bauantrag gestellt, über den final im Landratsamt entschieden wird. Allerdings versuchen die Freien Wähler mit einem Antrag zu einem städtischen Bebauungsplan nun, die Planungshoheit doch wieder zurück zu bekommen. Sollte sich hierfür eine Mehrheit finden, könnte es zu einem "Wettrennen" zwischen Stadt und Landratsamt kommen.

Doch der Reihe nach: Bekanntlich haben die Neckargemünder bei einem Bürgerentscheid Ende September mit klarer Mehrheit dafür gestimmt, dass der Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal der früheren traditionsreichen Gaststätte "Zur Rainbach" aufgehoben werden soll. Hier plante ein Investor – die Red Real Estate Development GmbH – nach letztem Stand den Abriss fast aller Gebäudeteile und den Neubau mehrere Mehrfamilienhäuser. Diese stießen wegen ihrer Größe auf Kritik der Bürgerinitiative "Achtung! Rainbach und Neckartal". Sie störte sich außerdem an der schiffsrumpfartigen Form einiger Gebäude, auch "Schiffchen" genannt. Gastronomie war vorgesehen.

Die Planung muss sich nun nach Paragraf 34 Baugesetzbuch richten, da es für das Areal keinen Bebauungsplan gibt. Darin heißt es unter anderem, dass sich Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen müssen. Das Landratsamt hatte bereits deutlich gemacht, dass es hierbei nicht auf die Form der Gebäude, sondern vor allem deren Größe ankommen. Die Stadt kann zu dieser Planung ihr Einvernehmen erteilen – oder eben nicht. Genau darum geht es nun im Gemeinderat. Auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstag steht der "Bauantrag zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern".

Projektentwickler Fatos Rukiqi von der "RED" bestätigt gegenüber der RNZ, dass der Bauantrag Anfang Oktober bei der Stadt eingereicht wurde. "Wir hatten eigentlich darauf gehofft, dass das Bebauungsplanverfahren nicht durch den Bürgerentscheid beendet wird", betont er. "Aber die Bürger haben anders abgestimmt und ein klares Signal gesendet." Nun sei ein Bauantrag die zweite Option. Die neue Planung sehe keinen Teil-Erhalt mehr vor, sondern den kompletten Abriss aller Gebäudeteile. Die zwei Mehrfamilienhäuser mit den jeweils zwei "Schiffchen" sind weiter vorgesehen, wobei nun nur eine Hälfte beantragt wurde. Hintergrund ist, dass die linke Hälfte im sogenannten Außenbereich liegen könnte, für den andere Regeln gelten. Wo genau die Grenze liegt, soll noch mit einer Bauvoranfrage geklärt werden. Es bleibe bei "gehobenen Wohnungsbau" mit Gastronomie. Interessant: Die Gastronomie ist nun nicht mehr im hinteren Teil der Bebauung, sondern in einem "Schiffchen" auf zwei Ebenen vorgesehen. "Dann ist sie in erster Reihe am Wasser besser sichtbar", erklärt Rukiqi. Das Lokal soll entweder selbst betrieben oder an einen bekannten Pächter vergeben werden.

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"Die Mehrfamilienhäuser wurden optisch wieder an die Schiffchen angepasst", ergänzt Architektin Melanie Busch. Es seien keine Satteldächer mehr vorgesehen und die Gebäude seien wieder etwas höher als bei der vorangegangenen Planung, die auf Wunsch von Bürgerinitiative und Gemeinderat reduziert worden war. Auch Flachdächer sind wieder vorgesehen. "Es handelt sich nun um eine freie Planung ohne Rücksicht auf die Kommunalpolitik", erklärt Busch.

Ebenfalls Thema der Sitzung wird – wie eingangs erwähnt – der Antrag der Freien Wähler: "Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß Paragraf acht Baugesetzbuch für das Areal Rainbach östlich der Ortsstraße unter Einbeziehung der Straße Am Neckarberg". Doch kommt dieser Antrag nicht zu spät, da doch nun bereits der Bauantrag eingereicht wurde? Nicht zwingend. Ralf Schmidt, Leiter des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, erklärt: "Für einen Bauantrag gilt das Recht, das zum Zeitpunkt der Entscheidung in Kraft ist." Und eben nicht der Antragstellung. "Wenn die Stadt schnell ist und einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan samt Veränderungssperre für das Areal beschließt, dann wäre dies zu berücksichtigen." Heißt: Dann kann das Landratsamt erst über den Bauantrag entscheiden, wenn die Stadt den Bebauungsplan beschlossen hat. Und dafür hätte sie mindestens zwei Jahre Zeit.

Das Landratsamt hat derweil zwei Monate Zeit, über den Bauantrag zu entscheiden. Die Frist startet allerdings nicht mit dem Eingang des Bauantrags, sondern mit dem Vorliegen aller Stellungnahmen wie zum Beispiel von Fachbehörden und Angrenzern. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, wer schneller ist: Stadt oder Landratsamt.

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