Leimen/Nußloch

Die Kindergärten füllen sich wieder

Höchstens die Hälfte der Plätze darf aber belegt werden - So regeln Leimen und Nußloch, welche Kinder betreut werden

21.05.2020 UPDATE: 22.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Symbolbild. Foto: dpa

Leimen/Nußloch. (cm) Auch in Leimen und Nußloch wird ab dem kommenden Montag, 25. Mai, die Kinderbetreuung ausgeweitet. Nach der neuen Corona-Verordnung darf nämlich maximal die Hälfte der Plätze belegt werden.

> In Leimen sollen die Plätze nach Angaben der Stadt so verteilt werden, dass alle bisher in der Notbetreuung aufgenommenen Kinder weiterhin betreut werden. Alle anderen Kinder sollen zumindest an einem Tag in der Woche im gewöhnlichen Umfang betreut werden. Zusätzlich sollen alle Vorschüler im Umfang von zwei bis drei Tagen pro Woche die Einrichtung besuchen dürfen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die personellen, räumlichen und hygienischen Vorgaben des Landes eingehalten werden können. Dadurch können sich in den Kindergärten unterschiedliche Betreuungsstrukturen ergeben.

"Wir können verstehen, dass die derzeitige Situation gerade für berufstätige Eltern eine Belastung ist", sagt Oberbürgermeister Hans D. Reinwald und appelliert: "Wir begrüßen daher die Vorgaben des Landes und bitten gleichzeitig alle Eltern darum, sich solidarisch zu zeigen und derzeit nur dann auf die Betreuung zurückzugreifen, wenn dies absolut zwingend notwendig ist, weil eine Betreuung nicht auf anderem Wege organisiert werden kann." Die Kitas würden nun auf die Eltern zukommen und den Bedarf erfragen. "Die Anzahl der Betreuungsplätze ist noch immer begrenzt und sie sollten den Eltern zur Verfügung stehen, für die eine Betreuung unverzichtbar ist", so Reinwald.

> In Nußloch wurde eine einheitliche Vorgehensweise in Gesprächen mit allen Kindergartenleitungen abgestimmt. Wie Bürgermeister Joachim Förster mitteilte, wird die erweiterte Notbetreuung aufrechterhalten und hat grundsätzlich Vorrang. Sollten nach Erfüllung der Notbetreuung noch weitere Kapazitäten frei sein, werden ab dem kommenden Montag, 25. Mai, die Vorschulkinder die Möglichkeit haben, ihre jeweilige Einrichtung zu besuchen. Für die Vorschulkinder wird eine Regelbetreuung von 8 bis 13 Uhr gewährleistet. Sofern darüber hinaus noch weitere Kapazitäten bis zur maximalen Belegung von 50 Prozent der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengrößen frei sind, wird den Geschwisterkindern der Vorschulkinder eine Betreuung in der jeweiligen Einrichtung von 8 bis 13 Uhr ermöglicht.

"Sicherlich ist dies weiterhin für viele Eltern und Kinder mit Einschränkungen verbunden und wird noch nicht die erhoffte Normalität bringen", so Förster. "Die personellen und räumlichen Kapazitäten und die darüber hinaus geltenden Hygienevorschriften lassen derzeit jedoch nicht mehr zu." Man werde die Situation kontinuierlich überprüfen.

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