Leimen

Der Rathausplatz macht den Räten zu schaffen

Die Abmilderung der strengen Stellplatzvorschriften wurde vertagt

13.07.2018 UPDATE: 14.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Leimens Rathausplatz wird seit Jahrzehnten als Parkplatz genutzt. Foto: Alex

Leimen. (fre) Die Diskussion um die Bebauung des Rathausplatzes auch mit einer Tiefgarage nimmt wieder Fahrt auf. Um die Rahmenbedingungen für das Projekt zu verbessern, hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, das Sanierungsgebiet Leimen-Mitte von den harten Vorschriften der städtischen Stellplatzsatzung zu befreien: Statt 1,5 Stellplätzen pro Wohnung und mindestens zwei Stellplätzen pro Gebäude sollte wieder das gesetzliche Maß eingeführt werden - 1,0 Stellplätze pro Wohnung.

Doch daraus wurde nichts: Auf Antrag von Klaus Feuchter (FDP) wurde das Thema von der Tagesordnung der zurückliegenden Sondersitzung des Gemeinderats genommen.

Mit Verweis auf nicht öffentliche Beratungen hatte Feuchter erheblichen Diskussionsbedarf vor allem bezüglich der geplanten Tiefgarage am Rathausplatz erkannt. Aufgrund der hohen Schätzkosten müsse ihr Bau wohl von privaten Investoren mitgetragen werden. Hier bedürfe es besserer Informationen.

Nach Worten von Oberbürgermeister Hans D. Reinwald liegen noch keine "validen Kostenschätzungen" vor, sondern nur eine Machbarkeitsstudie, die in der regulären Ratssitzung am 26. Juli vorgestellt werde. Eine saubere Kostenermittlung erfordere einen diesbezüglichen Planungsauftrag, mit dessen Ergebnissen aber auch nicht bis zum 19. September zu rechnen sei. Dann werde der Runde Tisch zur Rathausplatzbebauung wieder zusammenkommen.

Zumindest auf Finanzierungsvorschläge für die Tiefgarage hoffte bis dahin Hans Appel (CDU), der sich dem Vertagungsantrag Feuchters anschloss. Ähnlich sah es Peter Sandner (SPD), für den Feuchters Bedenken "nachvollziehbar" waren.

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Ebenfalls vertagt wurde ein weiteres Thema: die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nordseite der Heltenstraße". Mit Blick auf eine privat geplante Wohnbebauung auf den Grundstücken Heltenstraße 49-51 oberhalb der Einmündung Beintweg hatte die Verwaltung vorgeschlagen, für das Gebiet eine Veränderungssperre zu erlassen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom OB zurückgezogen.

Wortlos abgehakt wurde hingegen die Änderung innerhalb des Bebauungsplans "Schwetzinger Straße - Rohrbacher Straße 1". Mit dieser Änderung wurde unter anderem der Errichtung einer zweigeschossigen Wohnbebauung anstelle einer ausgedienten Backstube zugestimmt.

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