Feuerwerks-Verbot in der gesamten Altstadt
Die Abfälle müssen außerdem von den Verursachern privat entsorgt werden.
Ladenburg. (RNZ) Die Stadt Ladenburg weist daraufhin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern volljährigen Personen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist. Außerdem ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (zum Beispiel Fachwerkhäusern) verboten.
Ein Feuerwerksverbot
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