Plus Ladenburg

Feuerwerks-Verbot in der gesamten Altstadt

Die Abfälle müssen außerdem von den Verursachern privat entsorgt werden.

31.12.2024 UPDATE: 31.12.2024 04:00 Uhr 20 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Ladenburg. (RNZ) Die Stadt Ladenburg weist daraufhin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern volljährigen Personen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist. Außerdem ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (zum Beispiel Fachwerkhäusern) verboten.

Ein Feuerwerksverbot

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.