Ab 1. April ist wieder Katzen-Lockdown in Walldorf-Süd
Die Allgemeinverfügung für den südlichen Teil der Stadt tritt wieder in Kraft. Was Katzenhalter tun können.

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa
Walldorf. (RNZ/mare/dpa) Im südlichen Teil Walldorf müssen die Katzen ab 1. April 2023 wieder im Haus bleiben. Dann gilt erneut die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche im Baugebiet Walldorf-Süd, wie das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt.
Der Katzen-Lockdown geht somit in die zweite Runde: Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat der Kreis am 14. Mai
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