56-jähriger Lobenfelder zum dritten Mal verurteilt
Diesmal sind es zwei Jahre und ein Monat Haft. In 139 Fällen hat der Mann 19.000 Euro Schaden verursacht.

Amtsgericht Sinsheim. Foto: Archiv/Christiane Barth
Lobbach/Sinsheim. (cba) Wer über einen Internet-Shop Waren bestellt, muss dem Händler eine gute Portion Vertrauen als Vorschuss gewähren. Zwar ist der Einkauf im Netz heute gang und gäbe – dass Kunden über die rein virtuelle Verkaufsabwicklung aber auch schnell mal betrogen werden können, ist ebenfalls keine Seltenheit. Schwarze Schafe im weltweiten Netz treiben ihr Unwesen. Eines dieser
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