Eigentümer ließ Frist für angemahnte Maßnahmen verstreichen
Das Haus in der Hirschgasse bröckelt nach dem Teileinsturz weiter.
Meckesheim. (lew) Abreißen oder durch bautechnische Maßnahmen die Standsicherheit gewährleisten? Das waren die Anforderungen des Baurechtsamtes an den Eigentümer des Anfang August teileingestürzten Hauses in der Hirschgasse.
Es handelt sich dabei um das wohl älteste Gebäude der Gemeinde. 1724 war es zur Wassermühle umgebaut worden. Heute wird es aber nicht mehr als solche genutzt. Eine
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