Sechs Jahre Haft für Schockanrufe-"Läufer"
Der 26-Jährige steht wegen Bandenbetrugs vorm Landgericht. Er ist Wiederholungstäter.
Dossenheim/Hemsbach/Heidelberg. (lesa) Zwischen Urteilsbegründung und Revisionsbelehrung nehmen sich Richter oft Zeit für einen Appell an den Angeklagten. Dann legen sie dem frisch Verurteilten die Vorteile eines straffreien Lebens nahe, hoffen auf dessen Besserung. Jochen Herkle als Vorsitzender Richter der großen Strafkammer des Heidelberger Landgerichts verzichtete am Donnerstag darauf.
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