Fetzner bittet um fairen Umgang mit Fridi Miller
"Sie ist aufgrund ihrer Erkrankung nicht für ihr Handeln verantwortlich zu machen" - Karlsruher Urteil stimmt ihn verhalten optimistisch

Bürgermeister Torsten Fetzner. Foto: Dorn
Weinheim. (web) Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat die Wahlanfechtungsklage von Dauerkandidatin Fridi Miller (49) als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. In einer Stellungnahme zu dem Urteil zeigte sich Weinheims Bürgermeister und OB-Stellvertreter Torsten Fetzner (60) erleichtert. Die Stadt Weinheim habe nun auch die richterliche Bestätigung dafür, dass die OB-Wahl am 10. Juni 2018 ordnungsgemäß abgelaufen ist. Die Botschaft aus Karlsruhe sei klar: "An der Wahl in Weinheim war nichts zu beanstanden."
Fetzner äußerte sich am Freitag auch zu der in erster Instanz unterlegenen Dauerkandidatin Miller. So betonte er, dass in dem Urteil des Verwaltungsgerichts nochmals sehr deutlich werde, "dass Frau Miller aufgrund ihrer Erkrankung für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden kann." Dabei bezieht sich der gelernte Bauingenieur auf die Entscheidungsgründe, die im Urteil aufgeführt sind.
Darin wird Millers Klage nicht nur als inhaltlich unbegründet, sondern auch als formal unzulässig zurückgewiesen. Letzteres, weil die Klägerin als geschäfts- und prozessunfähig gilt. Grundlage sind psychiatrische Gutachten. "Dies sollte bei aller nachvollziehbarer Emotionalität berücksichtigt werden. Daher bitte ich um einen fairen Umgang mit Friedhild Miller, auch wenn das vielleicht dem einen oder anderen schwerfallen dürfte", so Bürgermeister Fetzner. Zudem vertrete er nach wie vor die Auffassung, dass das demokratische Recht, eine Wahl anzufechten, nicht beschnitten werden sollte, erklärte er gegenüber der RNZ.
Millers Vorgehen gegen die Gültigkeit der Weinheimer OB-Wahl war besonders in Sozialen Netzwerken auf große Enttäuschung gestoßen. Nutzer hatten ihrer Wut auf die Dauerkandidatin freien Lauf gelassen. Einige äußerten sich beleidigend oder gar menschenverachtend.
Die große Verärgerung über Miller hängt in Weinheim indessen auch damit zusammen, dass OB-Wahlsieger Manuel Just (40, parteilos) auf einen Start als Amtsverweser verzichtet hat. Da der amtierende Bürgermeister von Hirschberg die letzten 11,5 Jahre über politischer Beamter war, muss er bei einer gerichtlichen Niederlage um seine Versorgungsansprüche im Alter fürchten.
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Das hatte er immer wieder betont. Ein sicheres Anrecht auf diese Bezüge bestehe erst, sobald er zwölf Jahre als politischer Beamter gearbeitet hat. Folglich ist er bis heute Bürgermeister in Hirschberg. Ein Wechsel nach Weinheim kommt erst im Juli in Betracht, sofern das Verfahren nicht früher endet - oder von Miller beendet wird. Das aber lehnt sie ab.
Sollte es doch noch anders kommen, könnte Just im besten Fall im März auf sein Amt als Weinheimer OB verpflichtet werden, fasst sein künftiger Stellvertreter Fetzner die Sachlage zusammen. Allerdings, so räumt auch Fetzner ein, sei er im Moment nur "verhalten optimistisch", eben weil die Klägerin noch die Möglichkeit hat, Berufung zu beantragen. "Bisher hatte sie jede Möglichkeit ausgeschöpft, um das Verfahren in die Länge zu ziehen", weiß auch er.



