Weinheim

Wahlanfechtungsklage von Friedhild Miller scheitert (Update)

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe stuft die Klage gegen die Gültigkeit der OB-Wahl als unzulässig ein

25.01.2019 UPDATE: 25.01.2019 10:45 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden

Dauerkandidatin Friedhild (Fridi) Miller. Foto: zg

Von Philipp Weber

Weinheim/Karlsruhe. Sie will nicht aufgeben – trotz ihrer erneuten Niederlage. Bereits am gestrigen Freitag hat Dauerkandidatin "Fridi" Miller (49) angekündigt, Berufung zu beantragen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Prozessbeteiligten sein Urteil bekannt gegeben: Die zwölfte Kammer unter Vorsitz von Richterin Julia Dürig weist Millers Klage gegen die Gültigkeit der Weinheimer Oberbürgermeister-Wahl vom 10. Juni zurück: als unzulässig und in der Sache unbegründet.

Die Unzulässigkeit der Klage ergebe sich aus der Tatsache, dass Miller prozessunfähig sei, führen die Richter in dem Urteil aus. Dieses liegt der RNZ vor. Die Kammer stützt ihre Feststellung auf mehrere psychiatrische Gutachten, die Fachleute in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erstellt hatten. Anders als Miller selbst sah das Gericht auch nicht die Notwendigkeit, einen Prozesspfleger zu bestellen oder gar ein neues Gutachten in Auftrag zu geben: Vielmehr deckten sich die Feststellungen der Gutachter mit den Eindrücken, die die Kammer im Verlauf der mündlichen Verhandlung am Montag gewonnen habe.

Darüber hinaus hätte die Klage auch dann keinen Erfolg gehabt, wenn Miller doch prozessfähig wäre, ist in dem Urteil zu lesen. Zum einen habe Wahlsieger Manuel Just (40, parteilos) nicht gegen die neue Datenschutzgrundverordnung verstoßen, als er sich die Adressen von Erstwählern besorgte und diese anschrieb. Und zum anderen habe es sich bei dem Wahlpodium der Freiwilligen Feuerwehr um keine öffentliche, sondern eine private Veranstaltung mit lediglich 100 Teilnehmern gehandelt.

Dass die Feuerwehr weder Klägerin Miller noch ihren Mitkandidaten Björn Leuzinger ("Die Partei") eingeladen hatte, stelle daher keine Verletzung der städtischen Neutralitätspflicht dar. Die Stadt Weinheim habe zudem selbst eine Kandidatenvorstellung angeboten, an der auch Miller und Leuzinger teilnahmen.

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Wahlsieger Just zeigte sich erleichtert: "Ich glaube, dass alle Beobachter mit diesem oder einem ähnlichen Ergebnis gerechnet haben. Aber wenn das Urteil vorliegt, ist man schon erleichtert." Dennoch fühle sich der Richterspruch für ihn nur wie ein Etappensieg an, "wenn auch ein wichtiger". Immerhin komme das Verfahren dem abschließenden Urteil näher. Die Karlsruher Kammer habe sich Zeit genommen, sei tief in die Materie eingestiegen und habe alle Details geprüft, so Just.

Just amtiert bis heute als Bürgermeister der Weinheimer Nachbarkommune Hirschberg. Auf einen Start als Amtsverweser in Weinheim hat er verzichtet, weil er im Falle einer Niederlage um seine Altersbezüge fürchten muss. Im Moment führt dort Erster Bürgermeister Torsten Fetzner (60) die Amtsgeschäfte. Dieser war gestern ebenfalls erleichtert: Die Stadt habe nun die Bestätigung dafür, dass die Wahl rechtens war, schrieb er.

Miller ist der Auffassung, dass die Kammer ihre Argumente nicht ausreichend gewürdigt habe. "Man hat mir eine erneute Begutachtung verweigert, obwohl mich mein letzter Gutachter eineinhalb Jahre lang nicht gesehen hat." Sie will Berufung vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof beantragen. Dabei wolle sie alle Fristen ausnutzen, sagte sie.

Update: 25. Januar 2019, 20.07 Uhr

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