Heilbronn

Kontrollen am Marktplatz und Hauptbahnhof zum Weihnachtsmarktstart

Am Donnerstagabend kontrollierten die Ordnungskräfte 124 Personen. Dabei wurden drei zu lange Messer, zwei Drogenverstöße und ein betrunkener Radfahrer entdeckt.

29.11.2024 UPDATE: 29.11.2024 14:41 Uhr 54 Sekunden
Symbolfoto: dpa​

Heilbronn. (pol/rl) Zum Start des Heilbronner Weihnachtsmarktes zeigte die Polizei am Donnerstag rund um den Marktplatz sowie am Hauptbahnhof verstärkt Präsenz und führte Kontrollen durch. Mit Unterstützung von Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) und Waffenbehörde der Stadt Heilbronn wurden zwischen 18 und 21 Uhr insgesamt 124 Personen kontrolliert. Die meisten Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen.

Auf dem Weihnachtsmarkt am Marktplatz wurde bei einem 27-jährigen Mann ein Taschenmesser entdeckt, dessen Klinge länger als vier Zentimeter war. Das Messer wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein weiterer Mann muss mit einem Bußgeld rechnen, nachdem er auf den Boden gespuckt hatte, was ein Verstoß gegen die Stadtverordnung sei, teilte die Polizei mit 

Bei einer KOD-Kontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz gegen 19.50 Uhr wurde im Rucksack eines Mannes ein Multifunktionstool entdeckt. Zu diesem gehörte ein Messer mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern. Zudem hatte er in der Jackentasche ein Zweihandmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter dabei. Da der Bahnhofsvorplatz zur Messerverbotszone gehört, wurden beide Messer sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bereits um 16 Uhr bemerkten Beamte in Zivil, wie ein 38-Jähriger in der Rosengasse verschreibungspflichtige Medikamente in einem Blumenkübel deponierte. Er wurde wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt.

Kurz darauf wurde um 16.10 Uhr ein 28-Jähriger angehalten, als er in Schlangenlinien über die Windgasse radelte. Er hatte etwa 37 Gramm Cannabis dabei und war mit mehr als 0,8 Promille unterwegs. Neben einem Verstoß gegen das Cannabisgesetz gab es daher noch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.