Im Kreis gibt's jetzt zwei Wespenberater
Im Spannungsfeld zwischen Mensch und Wespe: Der Kreis bestellt zwei ehrenamtliche Artenschutzfachberater im Hornissen- und Wespenschutz.
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Wespen und Hornissen gelten bekanntlich nicht gerade als Sympathieträger. Ihnen haftet der Makel aggressiver und gefährlicher Insekten an, deren Hauptaufgabe es ist, uns Menschen zu ärgern. So scheint manchem der Griff zum Insektenspray oder der Wespenfalle immer noch das Mittel der Wahl zu sein, wenn sich Wespen und Hornissen in unserer häuslichen Umgebung ansiedeln, ihre Nester bauen oder uns das Marmeladenbrötchen streitig machen.
Dabei bleibt unberücksichtigt, dass Wespen dem im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen allgemeinen Schutz wild lebender Arten unterliegen. So ist es verboten, sie mutwillig zu beunruhigen, grundlos zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten. Auch dürfen ihre Nester ohne vernünftigen Grund nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Die bei uns heimischen, staatenbildenden (sozialen) Wespenarten stammen aus der Familie der Faltenwespen. Sie sind alle schützenswert und viele mittlerweile auch schutzbedürftig.
Hornissen sind besonders geschützt: Es ist gesetzlich verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Darüber hinaus darf man die Nester weder aus der Natur entnehmen noch beschädigen. Sowohl Wespen als auch Hornissen sind keine Schädlinge, ernähren sich von anderen Insekten und spielen als "Gesundheitspolizei" eine wichtige Rolle im Naturhaushalt.
Um im Spannungsfeld zwischen Mensch und Wespe bzw. Hornisse zu vermitteln, hat das Landratsamt mit Andreas Sigmund und Martin Kuhnt zwei Artenschutzfachberater im Hornissen- und Wespenschutz bestellt. Bei Konflikten schauen sich die ehrenamtlich tätigen Berater gerne die Situation vor Ort an, sofern eine telefonische Beratung nicht ausreichend ist. Sie können die Wespenart bestimmen und wissen, wie man sich und die Wespen schützen kann. Häufig können Wespen- und Hornissennester toleriert werden, wenn das Verhalten der Tiere sowie einige Regeln beachtet werden.
In besonderen Situationen kann es unumgänglich sein, ein Nest entfernen zu müssen, beispielsweise dann, wenn Allergiker oder besonders schutzbedürftige Personengruppen betroffen sind. Bei Hornissennestern ist hier immer eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen notwendig.
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Artenschutzfachberater Andreas Sigmund ist für die Stadt Buchen sowie die Gemeinden Waldbrunn, Limbach, Mudau und Seckach zuständig und unter der Telefonnummer 0151/20759651 oder per E-Mail an wespenberater.sigmund@neckar-odenwald-kreis.de erreichbar. Martin Kuhnt betreut Hardheim, Höpfingen und Walldürn. Er kann per E-Mail unter wespenberater.kuhnt@neckar-odenwald-kreis.de oder unter Telefon 06282/248452 bzw. 01520/1789018 kontaktiert werden.
Das übrige Kreisgebiet wird über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde betreut. Diese sind unter 06281/52121612 oder per E-Mail an lina.mohr@neckar-odenwald-kreis.de erreichbar.