Vorwürfe gegen Neckar-Odenwald-Kliniken: "Arbeitszeitgesetz wird voll eingehalten"
Der Geschäftsführer der Neckar-Odenwald-Kliniken, Norbert Mischer, nimmt Stellung zu einer anonymen Anzeige

Beschädigtes Klima am Krankenhaus? Gegen die von "besorgten und betroffenen Mitarbeitern" erhobenen Vorwürfe zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wehrt sich nun der Geschäftsführer der Neckar-Odenwald-Kliniken. Archiv-Bild: Heiko Schattauer
Neckar-Odenwald-Kreis. (Wd) Der Geschäftsführer der Neckar-Odenwald-Kliniken, Norbert Mischer, hat zur Veröffentlichung der RNZ vom Dienstag "Schwere Vorwürfe gegen die Neckar-Odenwald-Kliniken" Stellung genommen und dabei Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Abrede gestellt. Bei der Staatsanwaltschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt hatten "besorgte und betroffene Mitarbeiter" anonym Anzeige erstattet und dem Geschäftsführer und Landrat Dr. Brötel vorgeworfen, an beiden Standorten der Kliniken seit Monaten "massiv und planmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen". Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering erklärte auf Anfrage, man sei dabei, die Vorwürfe zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung werde geraume Zeit in Anspruch nehmen und die Frage beantworten, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird oder nicht.
Das Arbeitszeitgesetz sei in erster Linie ein Arbeitnehmerschutzgesetz und diene damit auch dem Zweck, körperlichen und psychischen Schädigungen der Mitarbeiter vorzubeugen, erklärt Norbert Mischer. In diesem Sinne habe man sich dieses Themas auch angenommen. Als er 2013/14 die Aufgabe hier in den Kliniken aufgenommen habe, sei von der damaligen Verwaltungs- und Personalleitung versichert worden, dass die Regelungen eingehalten werden. Vielfältige Anzeichen hätten dafür gesprochen. Alle Dienstpläne sowie Arbeitszeit- und Dienstplanmodelle seien gemäß Betriebsverfassungsgesetz vom Betriebsrat mitbestimmt und nicht beanstandet worden. Es habe die noch heute gültige Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung vom 1.1.2012 bestanden, ergänzt um weitere Betriebsvereinbarungen wie zur Pausenregelung und zur Urlaubsgewährung. "Alles deutliche Kennzeichen dafür, dass sich die Kliniken sowohl arbeitgeberseitig als auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat intensiv mit dem ArbZG und dessen Einhaltung auseinandergesetzt haben".
Mit Eintritt der neuen Personalleiterin im August 2014 habe man dennoch eine Bestandsaufnahme vorgenommen und sei zur Erkenntnis gelangt, dass in Teilen der Kliniken - insbesondere im ärztlichen Dienst - die Vorschriften mit den bestehenden Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen in Teilen jedoch nicht vollumfänglich eingehalten worden seien. In den anderen Berufsgruppen seien kleinere Korrekturen vorgenommen und teilweise Hinweise auf die Regelungen und Umsetzungshinweise zur Einhaltung gegeben worden. Für Mitarbeiter im Ärztlichen Dienst seien 2014 und 2015 mehrfach Schulungen angeboten worden.
"Das Thema besaß und besitzt höchste Priorität", so Mischer. In allen Abteilungen seien neue Dienstmodelle eingeführt worden, so dass dort vollumfänglich Arbeitszeitgesetzkonformität gegeben sei. Damit sei klar erkennbar, dass sich die "neue" Geschäftsführung und Personalleitung planvoll des Themas angenommen habe und bereits erhebliche Veränderungen umgesetzt seien. Selbstverständlich beinhalte dies auch die Aufnahme von Hinweisen aus der Mitarbeiterschaft und dem Betriebsrat. Dieser sei in alle Gespräche und Initiativen der Geschäftsführung dazu eng eingebunden, bestimme gemäß Betriebsverfassungsgesetz mit. "Unbezahlte Dienste gibt es in den Kliniken nicht. Wenn keine Auszahlung in Euro erfolgt, so werden Zeiten in Freizeit ausgeglichen, was vorrangig auch der für uns geltende Tarifvertrag vorsieht", so Mischer. Offene Stellen werden, so es der Arbeitsmarkt zulässt, zeitnah nach besetzt. Naturgemäß entstehen zeitliche Lücken, wobei man alles daran setze, Vakanzen kurz zu halten.
Ein Anstieg der Überstunden in den Kliniken habe 2015 nicht stattgefunden. Ferner habe man Überstunden durch Freizeitausgleich abbauen können. Der Stellenplan für 2016 sehe in den Kliniken mehr Stellen als 2015 vor. "Die Arbeitszeit- und Dienstplanmodelle in den Abteilungen sind konform mit dem Arbeitszeitgesetz, dafür haben wir erst gesorgt. In der Vergangenheit hatte sich niemand darum gekümmert, weder auf Seiten der früheren Geschäftsführung, noch auf Seiten der Arbeitnehmervertretung. Deshalb sehen wir einer Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt und den Diskussionen mit dem Gewerbeaufsichtsamt zuversichtlich entgegen", erklärt Norbert Mischer, der die anonyme Anzeige für unfair hält.



