Strafbefehl gegen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken
Dem Mediziner wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Beschuldigte erhebt Einspruch.
Buchen/Mosbach. (Wd) Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Mosbach gegen einen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken einen Strafbefehl in Höhe von 270 Tagessätzen beantragt. Inzwischen wurde der Strafbefehl vom Amtsgericht Buchen erlassen. Der Anwalt des Beschuldigten hat Einspruch dagegen eingelegt.
Da der Einspruch offenbar - die Frist lief am Freitag ab - nicht zurückgenommen wurde, wirkt der Strafbefehl wie eine Anklage. Nun wird das Amtsgericht Buchen entscheiden, ob der Fall vor dem Strafrichter zur Verhandlung kommt oder an die Zuständigkeit eines anderen Gerichtes verwiesen wird.
Der Chefarzt der Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie hatte am 13. Juli 2012 im Krankenhaus Buchen eine 30-jährige Frau im Bauchraum operiert, wobei es offenbar zu Komplikationen gekommen war. Zwar hat man noch versucht, mit einer Verlegung der Patientin per Rettungshubschrauber in eine Mannheimer Klinik das Leben zu retten. Doch am 19. Juli 2012 verstarb die Frau. Sie hinterlässt einen Mann und einen heute dreijährigen Sohn.
Die Staatsanwaltschaft leitete aufgrund der Umstände ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein, das nach fast drei Jahren mit dem Erlass des Strafbefehls ein vorläufiges Ende fand. Doch der Beschuldigte wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Wie Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering von der Staatsanwaltschaft Mosbach mitteilte, haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass im Verlauf der Operation Behandlungsfehler vorgekommen seien, die zumindest mitverantwortlich für den Tod der Frau waren.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens ließ die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen, das als Grundlage für die Feststellung der fahrlässigen Tötung durch den Operateur diente. Nicht äußern wollte sich der Staatsanwalt zu den näheren Umständen der misslungenen Operation.
Das Gutachten vom 7. Oktober 2013 stellt nach Recherchen der RNZ mehrere Verfehlungen des Chefarztes fest. Der Operateur habe eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und Fehler begangen, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheinen, "weil diese einem Arzt für Viszeralchirurgie nicht unterlaufen dürfen." Offenbar hat der Gutachter auch die Kausalität zwischen den Operationsfehlern und dem Tod der jungen Frau herstellen können.
Der Chefarzt soll - unabhängig von dem Vorfall - die Neckar-Odenwald-Kliniken Ende Juni verlassen. Er war seit 2009 zunächst am Standort Mosbach tätig und ab 2010 dann auch zusätzlich standortübergreifend für Buchen zuständig. Von 2010 bis 2014 war er zudem Ärztlicher Direktor der Neckar-Odenwald-Kliniken.



