Soforthilfe: 82.500 Euro für durch Unwetter Geschädigte im Neckar-Odenwald-Kreis
Richtet sich an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe - Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privathaushalte mit begrenztem Jahreseinkommen

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Die von den Unwetterereignissen vom 29./30. Mai besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden Billigheim, Elztal, Limbach und Schefflenz erhalten im Neckar-Odenwald-Kreis ab sofort die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Kreis hierzu 82 500 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Soforthilfe richtet
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