Ohrsbergturm bleibt sommers dunkel
Die Untere Naturschutzbehörde will einen "Insektenstaubsauger" verhindern. Nun werden Möglichkeiten "diskreter Beleuchtung" geprüft.

Eberbach. (RNZ) Der Ohrsbergturm, in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger von Eberbach inzwischen ein Wahrzeichen der Stadt geworden, darf aufgrund einer Gesetzesänderung im Naturschutzrecht nicht mehr beleuchtet werden. Und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März zwischen 22 und 6 Uhr sowie in der Sommerzeit vom 1. April bis 30. September. Dies geht aus einer städtischen
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