Beim Parken in Eberbach schlägt der Stundentakt

Gemeinderat beschließt Neuregelung beim Innenstadtparken ab Januar - Parkraumkonzept gefordert

28.10.2016 UPDATE: 29.10.2016 06:00 Uhr 2 Minuten

Parkautomaten sind teuer. Da die zwei in der Neckarstraße nur "Peanuts" abwerfen, sollen sie jetzt verpflanzt werden. Ab Januar genügt an dieser Stelle dann die Parkscheibe. Foto: Biener-Drews

Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Autofahrer müssen sich ab Januar nicht groß umstellen, wenn sie in der Innenstadt parken wollen. Die Gebühren sind dann einheitlicher gestaltet, eine "Brötchentaste" wird eingeführt, in den Tiefgaragen am Leopoldsplatz und als Neuzugang im Rosenturmquartier gelten dann dieselben Tarife. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat der Gemeinderat am Donnerstag die Parkgebühren zwar an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Prinzipielle Entscheidungen zu den Rahmenbedingungen der Parkens in der Innenstadt standen aber nicht auf der Tagesordnung. So ließen denn auch drei der vier Fraktionen erneut den Ruf nach einem belastbaren Parkraumkonzept laut werden, das in Eberbach noch immer auf sich warten lässt. Dabei gäbe es da schon längst erheblichen Klärungsbedarf.

Was genau ändert sich ab 2017? Der Stundensatz für Kurzzeitparken im Zentrum liegt künftig einheitlich bei 50 Cent, unabhängig davon, ob in einer der Garagen oder am Straßenrand geparkt wird. In der Tiefgarage am Leopoldsplatz zieht die Gebühr dadurch um 20 Cent an. Und hier müssen auch Teilzeitparker mit einem geringen Aufschlag von monatlich 15 auf 16 Euro rechnen: ein Satz, der für Teilzeitparken am Güterbahnhof aber schon jetzt gilt. Die neue Garage am Rosenturmquartier soll mit ihren lediglich 35 öffentlichen Plätzen den Kurzzeitparkern vorbehalten bleiben.

Eine echte Neuerung, im Ratsaal auch ausdrücklich begrüßt, wird all diejenigen entlasten, die mal eben auf einen Sprung in die Bäckerei, in den Kiosk, zur Apotheke oder auf den Wochenmarkt wollen: die "Brötchentaste". Sie verspricht in beiden Tiefgaragen - aber auch nur hier - kostenloses Parken bis maximal 30 Minuten. Fürs Parken am Straßenrand, wo teils sowieso das 60-Minuten-Limit gilt, wurde dieses Angebot als unpraktikabel verworfen. Wie genau sich diese "Brötchentaste" vom Autofahrer aktivieren lässt, ob per Knopfdruck am Parkautomaten oder schlicht mittels Parkscheibe, wie Karl Braun (CDU) vorschlug - "man müsste nichts installieren und der Effekt wäre der selbe" - ist noch zu prüfen.

Brötchentaste kommt

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Gebührenfreies Parken gibt es ab Januar in der Neckarstraße. Da die dortigen zwei Parkautomaten nicht einmal das abwerfen, was sie selber kosten, werden sie abgebaut, um an anderer Stelle zum Einsatz zu kommen. In der Neckarstraße genügt dann für bis zu zweistündiges Parken die Parkscheibe, Anwohner dürfen aber auch länger stehen.

In der Bahnhofstraße soll es für Innenstadtbesucher künftig leichter sein, einen freien Parkplatz mitten im Zentrum zu finden. Aus diesem Grund darf hier künftig nur noch eine statt bisher zwei Stunden geparkt werden. Dies soll auch Anlieger daran hindern, die vorhandenen Plätze für sich zu beanspruchen, teils sogar ohne sich um das Parkzeitlimit zu scheren, wie der Vollzugsdienst beobachtet hat. Peter Stumpf (AGL) mahnte in diesem Zusammenhang verstärkte Kontrollen namentlich im Bereich an der Michaelskirche an, wo sich "wildes Parken katastrophal entwickelt" habe. Für Peter Wessely (Freie Wähler) ist die Parkzeitverkürzung zur Eindämmung solchen Missbrauchs umso wichtiger.

Die Anpassung sollte jetzt zu einem umfassenden Parkraumkonzept führen, forderte Rolf Schieck (SPD). Tatsächlich harren viele dringliche Fragen wie etwa die Regelung an der B 37 und am Lauer jenseits der Brücke, oder, so Karl Braun, die Parkregelung für Anlieger und das Problem mit Pendlern, die Straßenränder blockieren weiterhin einer Lösung.

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