Alle Straßen-Anlieger müssen Laub auf Gehwegen aufkehren
Es gibt eine Reinigungspflicht. Auch die Flächen am Rand der Straße müssen gereinigt werden.
Eberbach. (red) "Wenn im Herbst die Blätter fallen und das Laub überhandnimmt, müssen nicht nur diejenigen zu Schaufel und Besen greifen, die vor dem Haus einen Gehweg haben", teilte die Stadtverwaltung mit. Die Reinigungspflicht gelte nämlich für alle Anliegerinnen und Anlieger.
Grundsätzlich hätten Straßenanliegerinnen und Straßenanlieger die Verpflichtung, innerhalb der
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