Die Vorstände fragen, ob der Kreis fair spielt
Der Altersheim-Verein widerspricht dem Landratsamt in wichtigen Aussagen zur Gültigkeit des Mietvertrages.
Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Bei einem Mietvertrag braucht man zwei, den Vermieter und denjenigen, der das Objekt übernimmt. Normalerweise sind die Vertragspartner im Konsens. Und dann freuen sich beide hinterher über den Vertragsabschluss. Beim Mietvertrag über das Dr.-Schmeißer-Stift im Eberbach ist das etwas anders. Da freut sich offenbar einer mehr als der andere. Der
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