Plus Buchen

Auf eine Reihe städtischer Dienstleistungen wird künftig Umsatzsteuer fällig

Wegen EU-Recht: Buchen setzt neue Vorgabe vorzeitig um. Es geht um Wettbewerbsgerechtigkeit.

16.09.2021 UPDATE: 18.09.2021 06:00 Uhr 3 Minuten, 43 Sekunden
Lydia Feil und Teresa Fahrion (vorn) erklären es bildhaft: Die Stadt Buchen gibt vorzeitig zum 1. Januar die Option zurück, nach altem Umsatzsteuerrecht behandelt zu werden. Mit auf dem Foto (hinten von links) Bürgermeister Roland Burger, Fachdienstleiterin Tanja Zöller, Kämmerer Benjamin Laber sowie die Sachbearbeiter Andreas Seitz und Ramadan Golic. Foto: Rüdiger Busch

Von Rüdiger Busch

Buchen. Was ein Satz ausmachen kann: Bei der Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes wurde Absatz Nummer 3 aus dem Paragrafen 2 gestrichen. Doch in der Realität bedeutet diese 2015 beschlossene Änderung eine immense Mehrarbeit für die Städte und Gemeinden, und sie wird dem Bürger künftig für die Inanspruchnahme vieler kommunaler Dienstleistungen Mehrkosten

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