Ab sieben Uhr muss Schnee geräumt werden
Winterwetter: Die Stadtverwaltung weist auf Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger hin.
Buchen. (pm) Aufgrund der aktuell winterlichen Wetterlage macht die Stadtverwaltung auf die bestehende Räum- und Streupflicht aufmerksam, damit Unfälle und daraus eventuell entstehende Ersatzansprüche vermieden werden. Gemäß der Streupflicht-Satzung der Stadt Buchen sind Straßenanlieger unter anderem verpflichtet, Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Schneefall zu räumen sowie bei
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