Halbtags oder ganztags? – Eine Grundschule, zwei Modelle
Die Eltern der Grundschüler haben seit zehn Jahren die Wahl. Damit ist die Kommune den Vorgaben voraus.

Von Gabriele Eisner-Just
Aglasterhausen. Mit dem Schuljahr 2026/27 greift für Erstklässler in Baden-Württemberg das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter". Ab 2029/30 haben dann alle Grundschülerinnen und Schüler das Recht, ganztägig beschult zu werden. An der Grundschule Aglasterhausen sieht man diesen Vorgaben recht entspannt entgegen, bereits
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+