Ludwigshafen/Frankenthal

BGH bestätigt Verurteilung von 19-Jährigem wegen Mordes (Update)

Das Urteil im Schuld- und im Strafausspruch habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

14.11.2022 UPDATE: 20.07.2023 16:06 Uhr 5 Minuten, 31 Sekunden
Das Landgericht Frankenthal hatte den Fall in den 22 Monaten Verfahrensdauer nur an insgesamt 57 Tagen verhandelt. Foto: Anspach

Ludwigshafen/Karlsruhe. (dpa/lrs) Im Fall einer in Ludwigshafen getöteten 18-Jährigen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines 19-Jährigen wegen Mordes bestätigt. Der Strafsenat habe die Revision des Angeklagten überwiegend verworfen, weil das Urteil im Schuld- und im Strafausspruch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe, teilte der BGH am Donnerstag mit. Trotzdem wird der Fall in Teilen erneut vor das Landgericht Frankenthal gehen.

Denn die Staatsanwaltschaft hatte auch Revision eingelegt - weil der Angeklagte in einem von mehreren Fällen vom Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen worden war. Dem folgte der BGH. "Über den Vorwurf der Vergewaltigung, die Straffrage und die Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung muss daher neu verhandelt und entschieden werden", erklärten die Richter. Es wird also eine neue Strafe geben.

Der 19-Jährige war im vergangenen Jahr wegen Mordes und Vergewaltigung vom Landgericht zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hat er als 17-Jähriger 2020 ein 18-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder sexuell. Vom Vorwurf der Vergewaltigung eines dritten Mädchens wurde er freigesprochen. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, blieb er in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung legte Haftbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht hob im Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte. Die Freilassung schlug hohe Wellen. Im November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr dann erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Er sitzt in U-Haft.

Update: Donnerstag, 20. Juli 2023, 16.04 Uhr

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Haftbeschwerde von mutmaßlichem 19-jährigem Mörder abgewiesen

Zweibrücken. (dpa/lrs) Die Haftbeschwerde eines wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilten 19-Jährigen ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wies seinen Antrag am Mittwoch als unbegründet zurück. Der Heranwachsende muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Aufgrund seines Verhaltens nach seiner Haftentlassung im Oktober besteht nach Ansicht des Gerichts Wiederholungsgefahr. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit neuer Gewaltanwendung "und bei Eskalation der Situation erneut eine Gefahr für Leib und Leben", erklärten die Richter.

Der 19-Jährige war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung legte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim OLG ein. Dieses hob am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren, hieß es. Die Freilassung schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen.

Am 12. November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Befürchtet werde angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Update: Mittwoch, 30. November 2022, 18.34 Uhr


Entscheidung über Haftbeschwerde von mutmaßlichem 19-jährigen Mörder ab Freitag

Zweibrücken. (dpa/lrs) Ob der wegen Mordes noch nicht rechtskräftig verurteilte 19-Jährige in seiner neuen Untersuchungshaft bleiben muss, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken nicht vor diesem Freitag (25.11.). Erst von dann an sei mit der Entscheidung über die Haftbeschwerde des Verteidigers des 19-Jährigen zu rechnen, teilte das OLG am Mittwoch mit. Gegenwärtig liefen noch Fristen zur Stellungnahme von Beteiligten.

Der Heranwachsende war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung legte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim OLG ein. Dieses hob am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren. Die Freilassung schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen.

Am 12. November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Befürchtet werde angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger legte dagegen Beschwerde ein.

Update: Mittwoch, 23. November 2022, 15.56 Uhr


Verurteilter 19-jähriger Mörder wieder in Untersuchungshaft

Frankenthal. (dpa/lrs) Ein 19 Jahre alter Mann, der wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilt und aus der Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz entlassen worden war, ist wieder im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal habe beim örtlichen Landgericht einen neuen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt, teilte die Justiz in der pfälzischen Stadt am Montag mit.

Ermittlungen hätten demnach "konkrete neue Tatsachen" ergeben, die eine Wiederholungsgefahr betreffend eines weiteren Opfers begründet hätten, hieß es. Der Mann sei in eine Jugendstrafanstalt gebracht worden.

Der 19-Jährige war am 2. August in Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er als 17-Jähriger im März 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung hatte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eingelegt. Am 6. Oktober 2022 hob das OLG den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der seit dem 13. März 2020 - mehr als zweieinhalb Jahre - in U-Haft saß. Begründung: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet.

Die Freilassung eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörders aus der U-Haft hatte in der Öffentlichkeit Aufregung verursacht.

Update: Montag, 14. November 2022, 13.29 Uhr


Polizei hat verurteilten Mörder im Blick

Von Ira Schaible

Mainz/Frankenthal. Die Polizei hat den wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilten und aus der Untersuchungshaft freigekommenen 19-Jährigen aus der Pfalz "im Blick". Dies gelte sowohl wegen seines hohen Gefahrenpotenzials als auch, weil er unter Umständen selbst eine gefährdete Person sein könnte, sagte der Referatsleiter Kriminalitätsbekämpfung im rheinland-pfälzischen Innenministerium im Rechtsausschuss des Landtags. Welche Maßnahmen die Polizei in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt getroffen hat, berichtete Abteilungschef Jörg Wilhelm aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.

Die vom Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) beanstandete Verfahrensverzögerung des Mordprozesses am Landgericht Frankenthal beruhe nicht auf Personalengpässen oder einer außergewöhnlichen Belastung der Jugendstrafkammer, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP). Nach Mitteilung des Landgerichts lägen die Ursachen vielmehr "ausschließlich im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit".

Der 19-Jährige war am 2. August wegen Mordes und Vergewaltigung vom Landgericht zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hat er als 17-Jähriger im März 2020 ein 18-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell. Vom Vorwurf der Vergewaltigung eines dritten Mädchens wurde er freigesprochen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und die Nebenklägerin im Fall des Freispruchs haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Wann darüber entschieden wird, ist offen. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil mit Erfolg Haftbeschwerde beim OLG eingelegt. Am 6. Oktober 2022 hob es den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der bereits seit dem 13. März 2020 – also mehr als zweieinhalb Jahre – ununterbrochen in U-Haft saß.

Die Begründung des OLG: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet. In den 22 Monaten Verfahrensdauer sei nur an 57 Tagen verhandelt worden, berichtete Mertin aus der Begründung. Das Landgericht habe als Grund für die lange Dauer angegeben, dass der Prozessstoff umfangreich und die Beweisaufnahme sehr aufwendig gewesen seien, sagte Mertin. Die Jugendkammer habe zudem versucht, allen 20 Beteiligten – und vor allem dem Hauptverteidiger – zu ermöglichen, bei allen Verhandlungsterminen dabei zu sein.

Nach Einschätzung des OLG sei es aber verfehlt, bei der Terminierung jede Verhinderung des Verteidigers zu berücksichtigen, sagte Mertin. Dass die Verteidigung während der fast zwei Jahre laufenden Hauptverhandlung zu keinem Zeitpunkt eine Verzögerung des Verfahrens gerügt habe, sei nach Auffassung des OLG "befremdlich, aber unerheblich". Es mache aber deutlich, dass eine Rücksichtnahme auf stark ausgelastete Verteidiger mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigungsmaxime nur schwer vereinbar sei, argumentiere das OLG. Er verstehe, dass die Entscheidung, den noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder auf freien Fuß zu setzen, in der Öffentlichkeit eine "verstörende Wirkung" habe, sagte Mertin. Als Justizminister habe er aber weder den Beschluss des OLG noch die Verhandlungsführung der Jugendstrafkammer zu kommentieren. Als Grund nannte er den "Kernbereich der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit".

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