Corona-Lockerungen für Hotels und Gaststätten frühestens am 19. Mai
An fünf Werktagen muss die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegen

Rhein-Neckar-Kreis. (RNZ/mün) Nachdem die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg weitere Lockerungen zulässt, hat sich der Rhein-Neckar-Kreis positioniert: Hotels und Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen frühestens am Mittwoch, 19. Mai, öffnen. Das teilt der Landkreis mit.
Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden
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