Für Sonnenenergie soll es einen Leitfaden geben
Seien es Windräder, Gewerbe- oder Wohngebiete: Für alles gibt es klare Vorgaben, was wo und wie gebaut werden darf. Nur nicht für großflächige Solaranlagen. Das soll sich in der Region jetzt ändern.

Von Harald Berlinghof
Heidelberg. Es gibt strikte Vorgaben, wo Windkraftanlagen zulässig sind. Auch wo Gewerbegebiete angesiedelt werden dürfen. Und wo Grünzüge erhalten werden müssen. Der Regionalplan des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) und der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes treffen dazu klare Aussagen. Bebauungspläne in den Städten und Gemeinden regeln, ob und in welcher Form Wohngebiete entstehen dürfen. Für Fotovoltaikfelder in freier Natur gibt es solche Handlungsanweisungen noch nicht, obwohl immer mehr solcher Anlagen entstehen. In seiner jüngsten Sitzung hat jetzt der Planungsausschuss des VRRN daher beschlossen, einen Leitfaden zur Ausweisung von Freiflächen-Solaranlagen zu formulieren und hier steuernd einzugreifen.
Die Solarenergie ist nach Ansicht des Verbandes ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele. Angesichts des Ausstiegs aus der Atomenergie und dem bevorstehenden Ausstieg aus der Kohleverstromung werden erneuerbare Energien immer wichtiger. Die Solarenergie rückt dabei in den Vordergrund, weil die Biomassepotenziale in der Region weitgehend ausgeschöpft sind und eine weitere Ausdehnung des Energiepflanzenanbaus aus Gründen der Ökologie und des Flächenverbrauchs vermieden werden sollen. Gleichzeitig ist die Nutzung der Wasserkraft in Deutschland begrenzt, die regenerative, saubere Geothermie stößt bei aller Nachhaltigkeit auf erhebliche Bedenken. Und die Windenergie bietet in der Region nur begrenzte Potenziale, weil es an Wind, Flächen oder beidem fehlt, es hohe Anforderungen des Artenschutzes gibt und immer wieder aufflammende Bürgerproteste. Dagegen besitzt die Fotovoltaik eine vergleichsweise hohe Akzeptanz in der Bevölkerung – und der Rhein-Neckar-Raum hat im deutschen Vergleich relativ hohe Einstrahlungswerte.
Zunächst sollten die Potenziale für Solaranlagen an oder auf Gebäuden genutzt werden. Doch wegen einer eher zögerlichen Entwicklung in diesem Bereich, ist die Notwendigkeit von Freiflächenanlagen grundsätzlich gegeben, meint man im VRRN. Doch dabei ergeben sich wenig überraschende Konflikte über die Raumnutzung mit dem Natur- und Landschaftsschutz, aber auch mit der Landwirtschaft. Anderswo stellt eine sinnvolle Einbindung solcher Anlagen in die bestehende Infrastruktur aber eine Alternative dar. Parkplätze und Autostellflächen der großen Autohersteller böten sich dazu beispielsweise an.
Agro-Fotovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen sei dagegen eher schwierig, und in freier Natur sollte man nach Ansicht des VRRN eigentlich nur von einem ergänzenden und zurückhaltenden Vorgehen sprechen. Die Wirklichkeit sieht allerdings etwas anders aus.
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In der Region Rhein-Neckar existieren Anlagengrößen von 750 KW Leistung auf einem Hektar bis zu zehn Megawatt auf zwölf Hektar Fläche. "Um nur einen der Blöcke des Großkraftwerks Mannheim zu ersetzen, brauchen wir über den Daumen gepeilt 100 Hektar Fläche", so der Vorsitzende des Planungsausschusses Christian Specht. Verlässliche, aber nachhaltige Energieversorgung sowie der Natur- und Flächenschutz stehen sich hier einmal mehr gegenüber.
Im Neckar-Odenwald-Kreis jedoch ist die Bereitschaft schon jetzt offensichtlich, der Solarenergie viel Platz einzuräumen. Im Hardheimer Ortsteil Gerichtstetten steht der kreisweit größte Freiflächensolarpark (unweit des Bürgerwindparks). Seit Juni erzeugen auf einem 4,5 Hektar großen Gelände knapp 15.000 Solarmodule grünen Strom – laut Plan etwa sechs Millionen Kilowattstunden im Jahr. Also so viel, wie 1500 bis 2000 Haushalte im gleichen Zeitraum verbrauchen.
Allzu lange wird dieser Solarpark aber wohl nicht der größte im Landkreis bleiben. Ebenfalls auf der Gemarkung von Gerichtstetten sind zwei weitere Solarparks geplant – einer zwölf, der andere acht Hektar groß. Und in zahlreichen weiteren Kommunen des Neckar-Odenwald-Kreises laufen derzeit die Planungen für weitere Solar-Projekte, die teilweise sogar noch größer werden sollen.
"Der Druck auf Freiflächen nimmt seit einiger Zeit spürbar zu", so Christoph Trinemeier, Leitender Direktor des Verbandes VRRN. "Wir sollten deshalb zügig Rahmenbedingen und einheitliche Regelungen dazu schaffen", meint er. Im Verband sieht man es daher als sinnvoll an, ein Regionalplankapitel "Freiflächen-Solaranlagen" zu entwickeln. Die Ausweisung von Ausschluss- oder Vorranggebieten sei dabei aber eher kritisch zu sehen, weil die Ausarbeitung zu zeitaufwändig wäre und die drei Bundesländer der Region kein einheitliches Vorgehen zulassen. Der jetzt angestrebte Leitfaden soll eine Weiterführung des bestehenden Papiers aus dem Jahr 2007 sein und durch eine Kartendarstellung ergänzt werden. Wenn eine Abgleichung der Inhalte mit verschieden Interessengruppen erfolgt ist, soll der Planungsausschuss über das Papier diskutieren und als Grundlage für Planungsvorhaben von Freiflächen-Solaranlagen dienen.