AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag vor Gericht
In Ludwigshafen wird am 21. September ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Der Wahlausschuss hatte wegen Zweifeln an der Verfassungstreue Joachim Paul nicht als Kandidaten zuzulassen.

Neustadt/Ludwigshafen. (lrs) Der AfD-Politiker Joachim Paul bleibt auch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße von der anstehenden Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Die Richter lehnten Pauls Eilantrag gegen eine vorangegangene Entscheidung des Wahlausschusses der Chemiestadt ab. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Paul sei "auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen, welches eine vorläufige Zulassung als Wahlbewerber in dem hier vorliegenden Falle" ausschließe. Gegen den Beschluss könne innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
In Ludwigshafen wird am 21. September ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Der Wahlausschuss hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, wegen Zweifeln an der Verfassungstreue Paul nicht als Kandidaten zuzulassen. Dieser wandte sich deswegen an das Verwaltungsgericht in Neustadt. Das erklärte nun, dass die Beständigkeit von Wahlen im Zweifel vor subjektiven Rechten des Einzelnen stehe. Einem Bewerber, der sich übergangen fühle, werde entsprechend zugemutet, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden hat. Anders bestünde auch die Gefahr, dass kurz vor einer Wahl eine Fülle gerichtlicher Eilverfahren angestrengt würde, ohne dass in der Kürze der Zeit vor der Wahl die erforderliche Klarheit gewonnen werden könnte.
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Ob die vom Wahlausschuss angeführten Zweifel an der Verfassungstreue Pauls begründet sind, lasse sich nur in einer umfangreichen Prüfung feststellen, erklärte das Gericht. Die sei aber so kurz vor der Wahl nicht möglich. Der Entscheidung des Wahlausschusses in Ludwigshafen war ein Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren.