Stadt fordert mehr Schutz vor Bahnlärm
OB Dieter Gummer bezeichnet Schallschutzwände in Höhe von acht Metern als Minimum

Das Hockenheimer Rathaus. Foto: Reinhard Lask
Hockenheim. (RNZ) Die Stadtverwaltung Hockenheim möchte seine Bürger besser vor Bahnlärm schützen. Deshalb hat sie sich an der Anfang März zu Ende gegangenen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes beteiligt.
Das Thema Bahnlärm beeinträchtigt viele Hockenheimer stark, wie die Stadtverwaltung im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung betonte. Von den knapp 21.000 Einwohnern seien tagsüber rund 7130 Personen in einem Pegelbereich von 50 bis 75 Dezibel betroffen, nachts noch immer rund 5740 Menschen. "Diese Zahlen belegen die hohe Betroffenheit Hockenheims durch Bahnlärm", sagte Oberbürgermeister Dieter Gummer. Er fordert effektiven Lärmschutz.
Die Äußerungen der Bürger zum Schienenlärm werden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) ausgewertet. Sie fließen in den Lärmaktionsplan Teil B ein. Dieser stellt die Grundlage für die Überarbeitung des Lärmaktionsplans im Jahr 2023 dar. Neben der Stadtverwaltung haben auch die Bürgerinitiative Stille Schiene (BISS) und zahlreiche betroffene Bürger mitgewirkt. Die Stadtverwaltung forderte das EBA nun erneut auf, die Variante V 12 in den zukünftigen Lärmaktionsplan aufzunehmen.
Diese sieht den Bau von Schallschutzwänden entlang der Bahntrasse mit einer Höhe von acht Metern, das Schleifen der Gleise und weiteren passiven Schallschutz vor. Für Gummer ist die Variante V 12 das Minimum für effektiven Schutz vor Schienenlärm. Die von der DB bevorzugte Variante V 7 mit einer Erhöhung der Lärmschutzwand auf maximal eineinhalb Meter zwischen dem Bahnhofskiosk und der südlich angrenzenden Mörschbrücke sei keine Lösung.
Weiterhin fordert die Verwaltung mehr Aufklärung über die Beteiligungsmöglichkeiten vonseiten des EBA. In der zweiten Phase sei der Eindruck entstanden, dass sich Betroffene nur über die Internetseite äußern können. Das EBA wies aber daraufhin, dass eine Beteiligung auch per Post, E-Mail oder Fax möglich sei.



