Frühjahrstrockenheit

Feuer- und Grillstellen wegen Waldbrandrisiko gesperrt

Das Kreisforstamt warnt vor akuter Waldbrandgefahr und sperrt Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene.

02.05.2025 UPDATE: 02.05.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden
Das Kreisforstamt appelliert, die Regeln im Wald einzuhalten. Symbolbild: dpa

Rhein-Neckar. (RNZ) Aufgrund der aktuellen Frühjahrstrockenheit macht das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auf die hohe Gefahr von Waldbränden aufmerksam. "Aktuell haben wir im Rheintal bereits die Waldbrandstufe 4 von 5, was auf eine hohe Gefährdung hinweist. Das ist sehr außergewöhnlich für diese Jahreszeit", sagt Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Auch in den nächsten Tagen sei keine Besserung in Sicht.

Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eingesehen werden. Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf.

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in den Wäldern des Kreises besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen.

Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in den Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt bittet deshalb alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Auch interessant
Hirschberg/Weinheim: Die obere Bodenschicht ist bereits ausgetrocknet
Eberbach/Hirschhorn: Waldbrandgefahr in der Region
Wämster Tag: Was beim Maiausflug beachtet werden sollte
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.