Trotz Impfung müssen Mitbewohner von Infizierten in Quarantäne
Ärzte-Ehepaar scheitert mit einem Antrag vor den Verwaltungsgericht in Neustadt. Es gibt keine Belege, dass Geimpfte nicht infektiös erkranken, meint das Gericht.

Neustadt. (dpa) Auch wer gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Quarantäne, wenn ein Familienmitglied oder ein anderer Mitbewohner im Haushalt infiziert wurde. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Bisher lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz nicht infektiös erkrankten, argumentierten die Richter.
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