Bilder mit kinderpornografischem Inhalt beschafft
31-jähriger Mann aus Brühl wurde zu drei Jahren Bewährung verurteilt und muss sich in ambulante Therapie begeben

Von Volker Widdrat
Schwetzingen. Der Tatvorwurf lautete "Drittbesitzverschaffung an kinderpornografischen Schriften". Deshalb musste sich ein 31-jähriger Brühler vor dem Amtsgericht Schwetzingen verantworten. Der gelernte Speditionskaufmann soll sich im Juli 2016 in zwei Fällen Bilder mit kinderpornografischem Inhalt verschafft und im Netz an Dritte weitergeleitet haben.
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