BASF-Unglück

Wird der Rohrleitungsbauer angeklagt?

Stellungnahme der Verteidigung des Beschuldigten liegt vor - Prüfung wird aber noch lange dauern

01.04.2018 UPDATE: 01.04.2018 15:20 Uhr 50 Sekunden
Feuersäule

Trauer. Knapp ein Jahr nach der Explosionskatastrophe bei der BASF erliegt ein Feuerwehrmann seinen Verletzungen (5. September). Er ist das fünfte Todesopfer des dramatischen Zwischenfalls im Oktober 2016. Das Gutachten zum Unglück liegt der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Dezember vor. Archivfoto: Einsatzreport Südhessen

Ludwigshafen. (dpa-lrs) Die Ermittlungen zur tödlichen Explosion bei der BASF im Oktober 2016 gehen voran. Inzwischen liege die Stellungnahme vom Verteidiger des Beschuldigten vor, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal, Hubert Ströber, der Deutschen Presse-Agentur. Der Mann soll am 17. Oktober 2016 eine falsche Rohrleitung angeschnitten und damit eine Explosion verursacht haben, bei der fünf Menschen starben und 28 verletzt wurden.

Der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft werde die Stellungnahme und die Akten nun noch einmal lesen und prüfen, ob und mit welchem Ergebnis die Ermittlungen abgeschlossen werden könnten, sagte Ströber. Das zu sichtende Material sei "sehr umfangreich". Auf die Frage, wann die Prüfungen beendet sei könnten, sagte er: "Nicht in wenigen Wochen." Zum Inhalt der Stellungnahme sagte er nichts.

Der Beschuldigte - ein Mitarbeiter einer externen Spezialfirma für Rohrleitungsbau - soll einem Gutachten zufolge bei Instandsetzungsarbeiten mit einem Winkelschleifer eine Leitung angeschnitten haben, die nicht zum Projekt gehörte. Das Gemisch in der Leitung lief aus und entzündete sich durch den Funkenflug der Handmaschine. Laut dem Gutachten war der Schnitt die alleinige Ursache.

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Der Brand löste im Landeshafen Nord der BASF weitere Feuer in anderen Rohren aus. Schließlich explodierte eine Ethylen-Ferngasleitung. Auch der mutmaßliche Verursacher des Unglücks wurde schwer verletzt. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässigen Herbeiführens einer Explosion und fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.

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