Abschiebung von Mostafa N.

Landrat Dallinger nach Verhaftung von Mostafa N. in der Kritik

Grünen-Landtagsabgeordneter Sckerl spricht von "Schande" - Dallinger hat Täuschung zugelassen, sagt "Linken"-Fraktionschef Wunder

16.01.2020 UPDATE: 17.01.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Stefan Dallinger (CDU). Fotos: HP/BK

Von Carsten Blaue

Heidelberg. Die Umstände der Abschiebung des 26 Jahre alten Afghanen Mostafa N., der zuletzt in Ladenburg lebte, stoßen auf erste Kritik aus der Kreis- und Landespolitik. N. war am vergangenen Freitag in der Ausländerbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis im Beisein seiner Betreuerin des Ladenburger "Arbeitskreises für Flüchtlinge und Hilfsbedürftige" (AK) festgenommen und am Dienstag gemeinsam mit anderen ausgeflogen worden. Die Betreuerin hatte die Behörde mit ihrem Schützling aufgesucht, um dessen Duldung zu verlängern. Dass der Termin zu seiner Festsetzung genutzt würde, wusste sie im Vorfeld nicht. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Uli Sckerl spricht diesbezüglich von einer "Schande". Der Fraktionsvorsitzende der "Linken" im Kreistag, Edgar Wunder, kritisiert Landrat Stefan Dallinger (CDU) dafür, eine solche "Täuschung" zugelassen zu haben.

Mostafa N., so Wunder für die Fraktion, sei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Landratsamt gelockt worden: Das untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Landratsamt als Behörde. Die "Linke" schreibt in einer Mitteilung, sie erwarte von Dallinger, dass er die Räume des Landratsamts nicht mehr für "derartige kritikwürdige Aktionen" zur Verfügung stelle.

Sckerl:  "Zum x-ten Mal der Falsche" abgeschoben

Sckerl hält laut einer Stellungnahme die Abschiebung von Mostafa N. "ausgerechnet auch noch nach Afghanistan" und trotz N.s "guter Perspektiven" für "grottenfalsch". Auch Sckerl hatte sich letztlich vergebens darum bemüht, die Abschiebung N.s doch noch zu verhindern. N. war im Juni 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Behörden hätten ihn als schweren Straftäter eingeschätzt: "Das gab den Ausschlag", so Sckerl.

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N. sei aber gerade kein Straftäter, den die Gesellschaft dringend loswerden müsse, schreibt der Abgeordnete: "Im Gegenteil: Er hat seinen Fehltritt, im Vollrausch eine Körperverletzung begangen zu haben, tief bereut und sich einer harten Prüfung unterzogen." Erneut sei ein Flüchtling außer Landes geschafft worden, der sich "bestens integriert" habe – etwa durch Ausbildung und ehrenamtliches Engagement.

Mit N. sei "zum x-ten Mal der Falsche" abgeschoben worden. Der Vorgang der Abschiebung, so Sckerl, erhalte durch seine Begleitumstände einen zusätzlich "fiesen Beigeschmack": "Ich fordere die umgehende Klärung, ob und warum die Betreuerin von N. mit ihrem Schützling unter einem Vorwand in das Landratsamt gelockt wurde." Es sei schließlich nicht um eine Besprechung gegangen, so Sckerl mit Blick auf N.s Verhaftung: "Ehrenamtliche dazu anzustiften, hat in einem Rechtsstaat keinen Platz."

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