Bewährungsstrafe für Ex-Vorstände im Hess-Prozess (Update)
Die beiden Vorstände hatten die Bilanzen des Unternehmens für den Börsengang um Millionenbeträge geschönt.

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Mannheim. (dpa) Weil sie die Bilanzen der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG um Millionenbeträge geschönt haben, sind zwei Ex-Vorstände des Unternehmens zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Grund für die Taten sei der im Jahr 2012 bevorstehende Börsengang des Unternehmens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel am Mittwoch bei seiner Urteilsbegründung.
Die Kammer
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