Muslimische Pflegerin weigerte sich, Männer zu waschen und klagte gegen Kündigung
Ihre Klage gegen die fristlose Entlassung scheiterte. Der Richter empfahl ihr: "Suchen Sie sich lieber einen anderen Beruf".

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Von Wolf H. Goldschmitt
Mannheim. Diskriminierung wegen ihres Glaubens oder falsch verstandene Berufsauffassung? Die 40-jährige Kristina K. hält ihre fristlose Kündigung bei einem Pflegedienst für ungerecht und nicht verfassungskonform. Die Betreuungshelferin aus Litauen verklagte deswegen gestern vor dem Arbeitsgericht ihren ehemaligen Arbeitgeber. Und verlor.
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