Der Erfolg lässt sich kaum messen
Ein Jahr Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum: Die Stadt setzt auf Abschreckung

Diese Neuenheimer Villa wird an Medizintouristen vermietet. Eine solche Umwidmung ist seit einem Jahr nicht mehr möglich. Foto: Hentschel
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Einige Aufregung gab es in Heidelberg um die Einführung des Zweckentfremdungsverbotes vor gut einem Jahr. Am 29. Dezember 2016 trat die Satzung in Kraft, die verhindern soll, dass aus Wohnungen Touristenherbergen, Praxisräume oder Büros werden. Seither müssen Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen gewerblich nutzen oder abreißen wollen, neuen Wohnraum
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