Sperrzeiten in Heidelberg

Jetzt drohen auch die Wirte mit dem Anwalt

Juristen sind nun dran - Sprecher des Verwaltungsgerichts kritisiert Gemeinderatsentscheidung

26.07.2018 UPDATE: 27.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Wie lange darf in der Heidelberger Altstadt gefeiert werden? Der VGH hat Bedenken bezüglich des jüngsten Gemeinderatsbeschlusses. Foto: Rothe

Heidelberg. (hob) Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) gibt es Bedenken, ob die jüngst beschlossenen Sperrzeiten für die östliche Altstadt rechtskonform sind. "Es ist nicht ganz klar, wie das mit den aktuellen Regelungen zusammenpasst", sagte VGH-Sprecher Matthias Hettich am Donnerstag in Mannheim.

Der Gemeinderat hatte entschieden, dass die Kneipen in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ihre Gäste bis 1 Uhr, in der Nacht auf Freitag bis 3 Uhr und am Wochenende bis 4 Uhr bewirten dürfen. Doch genau der "studentische Donnerstag" könnte laut Hettich rechtlich problematisch sein.

In seinem Urteil vom März dieses Jahres hatte der VGH nämlich einer Anwohnerklage stattgegeben und die bis dahin geltende Sperrzeitsatzung aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es damals sinngemäß, dass es nicht nachzuvollziehen sei, warum die Nacht zum Freitag nicht weniger schutzwürdig sei als jeder andere Werktag auch.

"Es ist eine nicht ganz ungefährliche Gratwanderung, die der Gemeinderat hier eingeschlagen hat", so Hettich mit Blick auf die bereits angedrohte Normerlassklage von rund 30 Anwohnern. Auch die öffentliche Hand müsse sich an rechtskräftige Urteile halten.

Die Stadt müsste nun mit zusätzlichen sinnvollen Schritten für Nachtruhe sorgen. Und genau dies will die Mehrheit des Gemeinderates mit flankierenden Maßnahmen wie einer Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes, einer Änderung des Nachtbuskonzepts und der Einrichtung eines Lärmbeauftragten erreichen.

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Unterdessen drohen nun die Altstadt-Wirte damit, selbst einen Rechtsanwalt einzuschalten, um ein unabhängiges Lärmgutachten durchzusetzen. Das alte Gutachten von vor zwei Jahren sei anfechtbar, glaubt Hans-Dieter Stendel von der "Destille".

Die Anwohner hätten vorher gewusst, wann gemessen wird. Es sei schade, dass die ursprünglichen Kläger nicht erst mit ihren Nachbarn geredet hätten, bevor sie Klage einreichen. Sie wohnten in der Ingrimstraße und diese sei nicht so sehr von Lärm betroffen. "Wir wollen diesen Sperrzeitstreit nicht mehr. Sollte aber nochmals geklagt werden, so werden wir auch einen Fachanwalt beauftragen."

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