Blaulicht und Martinshorn entgegen der Einbahnstraße
Ein Sicherheitsdienst-Mitarbeiter muss für seinen "Notfall-Einsatz" 1600 Euro zahlen.

Das Heidelberger Landgericht. Symbolfoto: Alex
Heidelberg. (jola) Eine Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn entgegen der Einbahnstraße endete für Wolfgang S. (Name geändert) nun vor dem Landgericht. Der Mittfünfziger ist kein Polizist, sondern betreibt einen Sicherheits- und Schlüsseldienst. Im Juni vergangenen Jahres bekam er die Meldung, dass ein Rollstuhlfahrer im Fahrstuhl eingeschlossen sei.
Für Wolfgang S. ein absoluter
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