Kein Essen "to go" in der Heidelberger Hauptstraße
In den Straßen und auf Plätzen, wo seit Freitag Maskenpflicht herrscht, darf diese auch nicht zum Verzehr abgesetzt werden.
Heidelberg. (dns) Das Land hat in seiner jüngsten Verordnung festgelegt, dass künftig in allen Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Parks und Marktplätzen sowie überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht gelten soll.
{element}Für Heidelberg hat das jedoch zunächst mal keine Auswirkungen: "Die Heidelberger Regelung erfüllt alle Voraussetzungen
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