Es sieht nicht gut aus für den Klosterhof
Die Pächter müssen das Gelände wahrscheinlich verlassen und erhalten keine finanzielle Entschädigung

Die Gastronomie haben die Pächter des Klosterhofs unterverpachtet. Auch sie muss geräumt werden. Foto: Alex
Von Timo Teufert
Heidelberg. Den Pächtern des Klosterhofs in Ziegelhausen und der Gastronomie droht die Räumung: Bei einer Verhandlung am Amtsgericht Heidelberg sagte Richter Bernhard Firgau: "Es sieht nicht gut aus für Sie." Zusammen mit seinen ehrenamtlichen Richtern wird Firgau zwar erst am 19. März endgültig entscheiden, machte aber in der Verhandlung des Landwirtschaftsgerichts gestern schon sehr deutlich, wie die Entscheidung ausfallen wird. Die Pächter des Klosterhofs werden das Areal um die Benediktinerabtei Neuburg wahrscheinlich verlassen müssen, ohne dafür finanziell entschädigt zu werden.
Worum geht es? Der Verein der Benediktiner kündigte den Pächtern Hartmut Jäger und Zeljko Dadic vorzeitig und berief sich dabei auf einen Formfehler im Vertrag. Dagegen hatten Jäger und Dadic geklagt. Allerdings bekamen sowohl vor dem Amts- als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) die Mönche Recht, der Pachtvertrag endete zum 31. Dezember 2016. Weil das OLG eine Berufung nicht zugelassen hatte, legten die Pächter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Im Dezember 2017 lehnte dieser die Beschwerde ab, es lägen keine Revisionsgründe vor. Der Rechtsweg war damit für die Pächter ausgeschöpft.
Was wollen die Benediktiner? Im aktuellen Verfahren klagt der Verein der Benediktiner auf Räumung des gepachteten Geländes und der Gebäude. Betroffen ist davon auch die Gastronomie, die von Jäger und Dadic unterverpachtet wurde.
Was wollen die Pächter? Sie verlangen von der Abtei eine finanzielle Entschädigung. Ihr 2007 abgeschlossener Pachtvertrag lief eigentlich bis 2027, sie hatten die Option, ihn um weitere zehn Jahre zu verlängern. Im Herbst gab es einen Versuch, einen Vergleich zu schließen. Allerdings liegen die Vorstellungen weit auseinander. Die Pächter gaben vor Gericht an, Investitionen von insgesamt 620.000 Euro getätigt zu haben, die Benediktiner hatten aber nur 120.000 Euro als Entschädigung angeboten. Die Pächter stützen sich bei ihren Forderungen auf die Urteilsbegründung des OLG, in der es heißt: Der Eigentümer - also die Abtei Neuburg - sei bereit, den Pächtern den Mehrwert zu erstatten, den er durch die vorzeitige Rückgabe des erheblich umgebauten Klosterhofs erlangen wird.
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Was sagt der Richter? "Ich sehe nichts, was dagegen spricht, dem Kläger seinen Räumungsanspruch zuzugestehen", so Firgau. Eine finanzielle Entschädigungsmöglichkeit sieht er nicht, weil eine Klausel im Pachtvertrag einen Wertersatz für Investitionen ausschließe. Vielmehr hätten die Mönche ein Kulanzangebot unterbreitet. "Das wurde im Herbst aber ausgeschlagen", sagte Firgau. Für einen Vergleich sah er keine Chance mehr: "Bei Ihren entschlossenen Formulierungen in den Schriftsätzen der vergangenen Tage wüsste ich auch nicht, was ich Ihnen für einen Vergleich vorschlagen soll", so der Richter.
Was sagt der Anwalt der Pächter? Stefan Allmendinger sprach von einem finanziellen Super-GAU für seine Mandanten. "Ich bin nicht sonderlich glücklich. Ich halte die Ansichten des Gerichts für rechtlich falsch", so der Anwalt nach der Verhandlung. Bei einem Ausgang, wie er sich gerade abzeichne, werde man in Berufung gehen, damit das Oberlandesgericht den Sachverhalt bewerten könne.



