Die Betreiber des Klosterhofs haben vom Stift Neuburg die Landwirtschaft gepachtet, zu der auch die Fischteiche gehören. Die Gastronomie und die Brauerei haben sie untervermietet. Foto: Philipp Rothe
Von Timo Teufert
Heidelberg. Jetzt ist es amtlich: Gegen ihre Kündigung können die Pächter des Klosterhofs, die am Stift Neuburg in Ziegelhausen 2007 die Landwirtschaft übernommen haben, nicht weiter juristisch vorgehen. Zwar hatte schon das Oberlandesgericht im vergangenen Jahr die Kündigung durch die Benediktiner zum 31. Dezember 2016 als rechtmäßig angesehen. Doch da das Gericht keine Berufung zuließ, legten die Pächter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dessen Landwirtschaftssenat hat nun - ein Jahr nach dem ursprünglichen Urteil - diese Beschwerde abgelehnt. Es lägen keine Revisionsgründe vor.
Auf den Weihnachtsmarkt am Stift, der an den Adventswochenenden stattfindet, hat die Entscheidung des BGH aber keinen Einfluss. Denn so schnell wird das Amtsgericht Heidelberg nicht entscheiden: Dort ist noch immer eine Räumungsklage der Mönche gegen die Pächter anhängig. Diese Klage wurde im April 2017 ausgesetzt, um die nun erfolgte Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Wann weiterverhandelt wird, ist völlig offen: "Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wurde dem Landwirtschaftsgericht bislang nicht mitgeteilt", erklärt der zuständige Richter am Amtsgericht, Joachim Oetter. Einen neuen Termin werde es 2017 nicht mehr geben. "Ab Januar 2018 wird am Landwirtschaftsgericht ein Richterwechsel stattfinden, sodass ich über den Fortgang des Verfahrens keine Aussage treffen kann", sagt Oetter.
Zwischen dem Stift Neuburg und den Pächtern geht es jetzt vor allem noch um eine finanzielle Entschädigung: Die Geschäftsführer der Klosterhof GmbH & Co KG, Hartmut Jäger und Zeljko Dadic, hatten 2007 mit dem Kloster einen Pachtvertrag bis 2027 samt Verlängerungsoption um weitere zehn Jahre geschlossen. In einer Stellungnahme der Pächter hieß es gestern: "Die bis zu 30-jährige Pachtzeit beruhte auf der Tatsache, dass die Betriebe des Klosters sich in einem wirtschaftlich schwierigen Zustand befanden. Die Landwirtschaft selbst wurde von der Industrie- und Handelskammer als Sanierungsfall bewertet." Zudem habe es weder eine Gastronomie noch eine Direktvermarktung gegeben. "Das alles benötigte einen langen Atem für den Aufbau", erklärt Dadic.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts sei auch deshalb in dieser Form gefallen, "weil das Kloster behauptete, willens und in der Lage zu sein, die vom Klosterhof getätigten erheblichen Investitionen zu erstatten", heißt es in der Stellungnahme weiter. Bislang habe sich die Benediktinerabtei jedoch geweigert, die Investitionskosten der Pächter zurückzubezahlen. Deshalb hatten Jäger und Dadic bereits Ende Juni 2017 im Räumungsverfahren selbst gegen das Kloster geklagt - und zwar auf Zahlung der Summe, die sie ursprünglich in das Projekt gesteckt hatten.
Die Mönche, die das Pachtverhältnisses mit den Klosterhof-Betreibern im Dezember 2016 wegen eines Formfehlers im Vertrag vorzeitig gekündigt hatten, waren gestern nicht zu erreichen. Doch in einer Stellungnahme auf der Webseite des Klosters vom Mai 2017 heißt es: "Das Kloster hat den Pächtern mehrfach angeboten, über eine Abfindung zu sprechen. Diese bedingt aber zwingend eine ordentliche Bewertung durch einen vereidigten Prüfer und eine uns mehrfach verweigerte Begehung."