Verwaltungsgericht Karlsruhe

Nein zur Raddemo auf der Autobahn von Heidelberg nach Mannheim

Organisatoren geben nicht auf und könnten vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen

22.06.2017 UPDATE: 23.06.2017 06:00 Uhr 59 Sekunden

Andernorts sind Fahrraddemos auf Autobahnen durchaus üblich - wie hier in Berlin auf der Avus. Diese Sternfahrt ist in der Hauptstadt bereits seit 40 Jahren Tradition - mit bis zu 100 000 Teilnehmern. Foto: ADFC Berlin

Heidelberg. (hö) Am Donnerstagnachmittag um exakt 15.19 Uhr urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die geplante Raddemo, die für diesen Sonntag auf der A 656 geplant ist: Die erste Instanz lehnte den Eilantrag des Studierendenrates als Veranstalter des Protestzugs ab, sich trotz des am Montag ergangenen Verbots der Stadt versammeln zu dürfen und die gut 14 Kilometer von Heidelberg nach Mannheim zu radeln.

Die Stadt hatte ins Feld geführt, dass die Baustelle an der Eisenbahnbrücke bei Friedrichsfeld für die Radfahrer zu gefährlich sei: Die Absperrungen seien zu niedrig, und die Radler könnten bei einem Sturz in den Gegenverkehr geraten. Außerdem müssten alle Autobahnauf- und -abfahrten gesperrt werden, was zu Rückstaus führen könnte. Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe in vollem Umfang an.

Und es erklärte, dass es kein uneingeschränktes Demonstrationsrecht auf Autobahnen gebe: "Das Grundgesetz verbürgt kein Recht zur absichtlichen Lahmlegung des Straßenverkehrs, indem die Behinderung Dritter nicht nur als Nebenfolge in Kauf genommen, sondern beabsichtigt wird, um die Aufmerksamkeit für das Demonstrationsanliegen zu erhöhen."

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Wie in der RNZ vom Dienstag bereits angekündigt, wollen die Organisatoren und die Unterstützer der Raddemo - neben dem Studierendenrat ist es vor allem der Allgemeine Deutsche Fahrradclub - nicht klein beigeben und wahrscheinlich die letzte Instanz beschreiten. Ein Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt Gerhard Härdle sei für heute Morgen geplant. Härdle zeigte sich gegenüber der RNZ von dem eindeutigen Urteil aus Karlsruhe zwar überrascht, sieht aber dennoch Chancen, das Anliegen der Raddemo erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu vertreten. Am heutigen Freitagnachmittag wisse man mehr.

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