Kneipenöffnung in der Altstadt - Entscheidung wohl noch vor Ostern
Anwohner hatten wegen zu lascher Sperrzeiten geklagt

Die "Kneipenmeile" Untere Straße in Heidelberg. Foto: Rothe
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Noch vor Ostern will der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine Entscheidung zur Kneipenöffnung bekannt geben. Else Kirchhof, Vorsitzende des Sechsten Senats, ließ bei der heutigen Verhandlung in Mannheim aber keinen Zweifel daran, dass die Richter die bislang geltende Sperrzeitsatzung in großen Teilen aufheben werden. Bislang gilt, dass die Kneipen werktags außer donnerstags bis 2 Uhr morgens öffnen dürfen, am Wochenende und in der Nacht zum Freitag bis 4 Uhr.
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Anwohner hatten gegen die Satzung geklagt, weil ihnen der Lärm der Altstadtbesucher den Schlaf raube. Sie sehen ihre Gesundheit gefährdet. Die Hoffnung von Bürgermeister Wolfgang Erichson, dass der Senat konkrete Hinweise gibt, welche Uhrzeit gerade noch akzeptabel wäre, um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, wollen und konnten die Richter nicht erfüllen. Das sei Sache des Gemeinderats, so Kirchhof. Dieser wird sich nun wohl in absehbarer Zeit wieder mit dem Thema befassen müssen.