Gerichtsurteil: Heidelberger "Werberad" muss weg
Das Werbefahrrad einer Heidelberger Pasta-Bar darf nicht weiter als werbefläche genutzt werden

Über Monate hinweg stand in der Hauptstraße ein Werberad, das auf eine Pasta-Bar in der Neugasse hinwies. Foto: hö
Heidelberg. (hö) Die Werbefahrräder sind nicht rechtens. Am gestrigen Dienstag gab das Verwaltungsgericht Karlsruhe bekannt, dass der Eilantrag eines Restaurant gegen die Beseitigung des Zweirads, das seit Monaten in der Hauptstraße unweit der Neugasse stand, abgelehnt wurde.
Damit folgte die Kammer der Rechtsauffassung der Stadt: Die hält das rote Postrad, auf dem die tagesaktuellen
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