Gemeinderat schafft Sperrzeitverordnung für die Altstadt ab
Samstags wird bis um 5 Uhr ausgeschenkt - Landesregelung gilt schon ab 1. Januar - Ordnungsdienst wird aufgestockt

Jetzt ist es amtlich: Bereits ab Neujahr dürfen die Kneipengänger in der Heidelberger Altstadt werktags bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr feiern - so lange wie im restlichen Baden-Württemberg auch. Mehr als zwei Drittel des Gemeinderates stimmte gestern dafür, die Sperrzeitverordnung für die Altstadt ganz abzuschaffen und den Kommunalen Ordnungsdienst um vier Mitarbeiter
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