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Gebühren für E-Roller, Mieträder und Carsharing (plus Video)

Anbieter von E-Rollern zahlen ab Mai pro Fahrzeug und Jahr. Ebenso Vermieter von Fahrrädern und Carsharing-Anbieter pro Stellplatz und Jahr.

15.04.2025 UPDATE: 15.04.2025 04:00 Uhr 49 Sekunden
Foto: dpa

Heidelberg. (RNZ) Anbieter von E-Tretrollern, Mietfahrrädern und Carsharing-Autos müssen ab Mai eine Gebühr für jedes Fahrzeug zahlen. Die entsprechende Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vergangene Woche mit großer Mehrheit beschlossen.

Für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen werden für Anbieter von E-Rollern dann 72 Euro pro

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