Dank der Hubschrauber keine Windräder beim Heidelberger Grenzhof
Regierungspräsidium spricht sich gegen den Grenzhof aus - Für Heidelberg sind noch zwei Standorte aktuell

Östlich des Grenzhofs hatte sich der Gemeinderat für eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen ausgesprochen. Foto: Archiv
Von Timo Teufert
Zumindest die Grenzhöfer können aufatmen: In unmittelbarer Nähe ihrer Siedlung wird es künftig keine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen geben. Das wurde gestern auf einer Pressekonferenz des Nachbarschaftsverbandes bekannt gegeben. Der Grund: Weil über die geplante Fläche zu viele Rettungshubschrauber fliegen, dürfen keine Windräder gebaut werden.
"Als potenzieller Standort für Windräder ist der Grenzhof Ost nach Aussage der Flugsicherung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ungeeignet, weil der dortige Luftraum stark von Rettungshubschraubern frequentiert ist", heißt es in einer Pressemitteilung. Zum Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" waren die Behörden und die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt worden - die Auswertung der Ergebnisse dieser Beteiligung wurde gestern vorgestellt.
Das Aus für potenzielle Windenergieanlagen am Grenzhof Ost begründet die Flugsicherung des Regierungspräsidiums mit "flugrechtlichen Erfordernissen". Der Grenzhof befinde sich in der Nähe zum Universitätsklinikum Heidelberg und vielen weiteren Kliniken mit Hubschrauberlandeplätzen und demzufolge "zu nahe an einem Flugbereich, der für schnelle Hubschrauberverbindungen benötigt wird". Die Behörde führt weiter aus, dass insbesondere Patienten in kritischem Gesundheitszustand zwischen den Kliniken in der Regel durch die Luft verlegt würden. Um die oft lebensrettenden Flüge zu ermöglichen, würden die Rettungshubschrauber oft auch bei schlechtem Wetter - mit geringen Sichtweiten und niedrige Wolkenuntergrenzen - starten.
"Die Realisierung von Windkraftanlagen innerhalb des (…) ausgewiesenen Gebiets 5 hält die Flugsicherung vor diesem Hintergrund für unverantwortlich, da sich das Gebiet wie ein Sperrriegel zwischen die Universitätsklinik Heidelberg und die Kliniken in Mannheim und Ludwigshafen schieben würde". Die hohen Anlagen stellten zudem nicht nur ein statisches, sondern ein bewegtes Hindernis dar. Nach anfänglicher Zustimmung zum Windrad-Standort Grenzhof Ost hatte das Regierungspräsidium nach intensiver Prüfung seine Einschätzung jetzt doch revidiert.
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Von den ursprünglich sieben potenziellen Standorten auf Heidelberger Gemarkung sind damit noch "Drei Eichen" und "Kirchheimer Mühle" im Rennen. Für diese Areale werden noch folgende Fragen geklärt: "Drei Eichen" hat die Untere Naturschutzbehörde unter Vorbehalt als geeignet eingestuft. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Maße Uhus oder Fledermäuse hier ihren Lebensraum haben. Beim Standort "Kirchheimer Mühle" sind ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.



