Anbieter sollen 72 Euro pro E-Roller zahlen
Auch für Carsharing und Mieträder sollen künftig Gebühren erhoben werden.

Heidelberg. Der Gemeinderat hat im November das städtische E-Tretroller-Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung betraut. Notwendige Voraussetzung ist die Einführung einer sogenannten Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes – und die Verwaltung hat nun einen Vorschlag vorgelegt.
E-Roller-Anbieter sollen künftig 72 Euro pro Fahrzeug und Jahr
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