Plus Was rechtlich zulässig ist

Verzehrgutscheine im Festzelt

Wer auf der Theresienwiese oder dem Wasen feiern möchte, kommt um Verzehrgutscheine oft nicht umhin. Doch alles müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher in dem Zusammenhang nicht gefallen lassen.

29.04.2025 UPDATE: 29.04.2025 09:45 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden

Werden Verzehrgutscheine nicht oder nicht vollständig eingelöst, wird der restliche Betrag in der Regel nicht ausbezahlt. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn​

Stuttgart. (dpa-tmn) - Wenn im Frühjahr die Festzelt-Saison beginnt, zieht es wieder mehr Menschen an die Biertische. Für einen Platz in einem der beliebten Festzelte benötigt es aber häufig eine Reservierung - und die geht meist mit dem Kauf sogenannter Verzehrgutscheine einher, die für Speisen und Getränke eingelöst werden können.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge ist

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